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Verwaltungsgericht Aachen Urteil18.01.2022

Beschlagnahme von Rocker-Motorrädern rechtmäßigMotorräder sind Vereinsvermögen zuzurechnen

Das Verwal­tungs­gericht Aachen hat entschieden, dass die Sicherstellung von zwei Motorrädern der Marke Harley Davidson rechtmäßig war.

Die Motorräder waren nach dem Vereinsverbot des deutschen Ablegers des Rockerclubs Bandidos MC im Rahmen einer polizeilichen Durchsuchung beim Bruder des Klägers, der nach den Erkenntnissen des Landes­kri­mi­nalamts führendes Mitglied der Bandidos sei, beschlagnahmt worden. Der Kläger wehrte sich gegen die Sicher­stel­lungs­ver­fügung und begehrte die Herausgabe der Motorräder.

Motorräder dem Vereinsvermögen des Rockerclubs zuzurechnen

Die Klage blieb erfolglos. Das VG begründete die Abweisung damit, dass die Motorräder dem Vereinsvermögen des Rockerclubs zuzurechnen seien. Der Vermö­gens­begriff sei in diesem Zusammenhang nicht wirtschaftlich zu verstehen, so dass es nicht darauf ankomme, dass der Kläger Eigentümer sei. Entscheidend sei, dass die Motorräder durch den Bruder des Klägers für die Förderung der Zwecke des verbotenen Vereins genutzt worden seien.

Motorräder wurden auch für Verein­s­tä­tig­keiten genutzt

Der Bruder des Klägers sei nicht lediglich Mitglied der Bandidos in den Benelux-Staaten gewesen, sondern ranghohes Mitglied des verbotenen deutschen Ablegers. Dies begründet das Kammer insbesondere mit dem Wohnort des Bruders in NRW, seiner Teilnahme an Veranstaltungen der deutschen Vereinigung und bei ihm aufgefundenen Gegenständen sowie von ihm getragenen Kutten, die auf die deutsche Organisation hinweisen. Darüber lägen konkrete Anhaltspunkte dafür vor, dass die Motorräder von dem Bruder auch für Verein­s­tä­tig­keiten genutzt worden seien.

Quelle: Verwaltungsgericht Aachen, ra-online (pm/ab)

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