Thüringer Verfassungsgerichtshof Beschluss04.02.2022
Eilantrag der AfD-Fraktion gegen Thüringer SARS-CoV-2-Infektionsschutz-Maßnahmenverordnung erfolglosAfD kritisiert Ungleichbehandlung von immunisierten und nicht immunisierten Personen
Der Thüringer Verfassungsgerichtshof hat mit Beschluss vom 4. Februar 2022 einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag zurückgewiesen.
Die vorzunehmende Folgenabwägung rechtfertigte die beantragte vorläufige Außervollzugsetzung von Vorschriften der Thüringer Verordnung zur Regelung infektionsschutzrechtlicher Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus SARS-CoV-2 in der Fassung vom 21. Januar 2022 nicht. Die Antragstellerin hatte insbesondere die Verfassungsmäßigkeit der Ungleichbehandlung von immunisierten und nicht immunisierten Personen bei Schutzmaßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 bezweifelt. Die Prüfung der Verfassungsmäßigkeit bleibt dem Hauptsacheverfahren der abstrakten Normenkontrolle vorbehalten.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 07.02.2022
Quelle: Thüringer Verfassungsgerichtshof, ra-online (pm/pt)