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Dokument-Nr. 31392

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Beschluss04.02.2022Thüringer VerfassungsgerichtshofVerfGH 5/22
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Thüringer Verfassungsgerichtshof Beschluss04.02.2022

Eilantrag der AfD-Fraktion gegen Thüringer SARS-CoV-2-Infek­ti­o­ns­schutz-Maßnah­men­ver­ordnung erfolglosAfD kritisiert Ungleich­be­handlung von immunisierten und nicht immunisierten Personen

Der Thüringer Verfas­sungs­ge­richtshof hat mit Beschluss vom 4. Februar 2022 einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag zurückgewiesen.

Die vorzunehmende Folgenabwägung rechtfertigte die beantragte vorläufige Außer­voll­zug­setzung von Vorschriften der Thüringer Verordnung zur Regelung infek­ti­o­ns­schutz­recht­licher Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus SARS-CoV-2 in der Fassung vom 21. Januar 2022 nicht. Die Antragstellerin hatte insbesondere die Verfas­sungs­mä­ßigkeit der Ungleich­be­handlung von immunisierten und nicht immunisierten Personen bei Schutzmaßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 bezweifelt. Die Prüfung der Verfas­sungs­mä­ßigkeit bleibt dem Haupt­sa­che­ver­fahren der abstrakten Normenkontrolle vorbehalten.

Quelle: Thüringer Verfassungsgerichtshof, ra-online (pm/pt)

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