Dokument-Nr. 22865
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Thüringer Verfassungsgerichtshof Urteil06.07.2016
Organklage der AfD erfolgreichVeröffentlichte Medieninformation gleicht einem "Boykottaufruf"
Eine auf der Homepage des Thüringer Ministeriums für Migration, Justiz und Verbraucherschutz veröffentlichte Medieninformation verletzt die Rechte des thüringischen Landesverbands der AfD auf Chancengleichheit im Wettbewerb aus Art. 21 Abs. 1 Grundgesetz und ist deshalb von der Homepage zu entfernen. Dies hat der Thüringer Verfassungsgerichtshof entschieden.
Im hier zu entscheidenden Fall wurde am 20. Oktober 2015 auf der Homepage des Thüringer Ministeriums für Migration, Justiz und Verbraucherschutz unter der Überschrift "Keine Debatte um Sorgen, sondern Schüren von Hass" die Medieninformation Nr. 70/2015 veröffentlicht, die sich mit der für den nächsten Tag durch die AfD unter dem Motto "Asylkrise beenden! Grenzen sichern!" angemeldeten Demonstration befasste. Sie enthält neben teilweise stark herabsetzenden Werturteilen unter anderem eine an die Bürger gerichtete Aufforderung des Ministers, genau zu prüfen, ob sie sich für die Ziele der Demonstrationsanmelder einspannen lassen wollten.
Medieninformation verstößt gegen Neutralitätsgebot
Die in der Medieninformation enthaltene Aufforderung kommt in Verbindung mit den negativen Werturteilen einem "Boykottaufruf" gleich. Sie ist geeignet, die Bürger von einer Teilnahme an der Demonstration abzuschrecken, und beeinflusst so die Willensbildung der möglichen Versammlungsteilnehmer. Hierdurch verstößt sie gegen das Neutralitätsgebot und greift in die Rechte der AfD auf gleichberechtigte Teilhabe an der politischen Willensbildung ein, da die Durchführung von Demonstrationen ein wesentliches Werkzeug des politischen Meinungskampfes gerade auch der Opposition darstellt. Die von der Medieninformation ausgehende Beeinträchtigung ist nicht durch einen besonders zwingenden Grund gerechtfertigt, weder als zulässige Öffentlichkeitsarbeit auf der Grundlage der Kompetenz zur Staatsleitung noch nach dem Prinzip der streitbaren Demokratie.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 07.07.2016
Quelle: Thüringer Verfassungsgerichtshof/ ra-online
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