23.11.2024
23.11.2024  
Sie sehen vier Hände, die ineinander greifen.

Dokument-Nr. 27421

Drucken
ergänzende Informationen

Thüringer Landessozialgericht Urteil15.05.2019

Verpfle­gungsgeld für Angehörige der Deutschen Volkspolizei ist als Arbeitsentgelt zu qualifizierenVerpfle­gungsgeld diente als lohnpolitische Maßnahme der Verbesserung der Einkom­mens­si­tuation

Das Thüringer Landes­so­zi­al­gericht hat entschieden, dass das Verpfle­gungsgeld für Angehörige der Deutschen Volkspolizei als Arbeitsentgelt im Sinne von § 6 Absatz 1 des Anspruchs- und Anwart­schaf­tüber­führungs­gesetzes - AAÜG - zu qualifizieren ist.

Der Kläger des zugrunde liegenden Falls war seit 1958 Angehöriger der Volkspolizei der ehemaligen DDR. Im Jahr 2009 beantragte er beim Freistaat Thüringen als Sonder­ver­sor­gungs­träger der Angehörigen der Deutschen Volkspolizei eine Überprüfung eines Feststel­lungs­be­scheides aus dem Jahr 1998 mit dem Ziel der Feststellung von Verpflegungs- und Beklei­dungs­entgelt als Arbeitsentgelt.

LSG bejaht Verpfle­gungsgeld als Arbeitsentgelt - Feststellung von Kleidergeld als Arbeitsentgelt verneint

Nach Abweisung der Klage durch das Sozialgericht im Oktober 2013 ordnete das Thüringer Landes­so­zi­al­gericht auf überein­stim­menden Antrag der Beteiligten mit Beschluss vom 29. April 2014 das Ruhen des Verfahrens an. Der Wiederaufruf der Sache durch den Kläger erfolgte im Juli 2018. Das Thüringer Landes­so­zi­al­gericht gab der Berufung insoweit statt, als der Freistaat Thüringen als Sonder­ver­sor­gungs­träger der Angehörigen der Deutschen Volkspolizei verpflichtet wurde, das im Zeitraum 1961-1984 gezahlte Verpflegungsgeld als Arbeitsentgelt festzustellen. Hinsichtlich der Feststellung von Kleidergeld wies das Landes­so­zi­al­gericht die Berufung zurück. Verpfle­gungsgeld sei laut Landes­so­zi­al­gericht eine lohnpolitische Maßnahme gewesen und habe der Verbesserung der Einkom­mens­si­tuation des Betroffenen gedient. Das Beklei­dungs­entgelt hingegen habe eigen­be­trieb­lichen Interessen des Arbeitgebers gedient und habe daher keinen Arbeits­ent­gelt­cha­rakter.

Quelle: Thüringer Landessozialgericht/ra-online (pm/kg)

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil27421

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI