18.01.2025
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18.01.2025  
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Verfassungsgerichtshof Baden-Württemberg Beschluss14.12.2011

"Weinheimer Kommu­na­l­ver­fas­sungs­streit": VGH Baden-Württemberg lässt Berufung zuStreit um die Zuständigkeit von Oberbür­ger­meister und Gemeinderat bei Entscheidungen über die Zulässigkeit von Bauvorhaben

Der Verwal­tungs­ge­richtshof Baden-Württemberg hat die Berufung gegen das Urteil des Verwal­tungs­ge­richts Karlsruhe im sogenannten "Weinheimer Kommu­na­l­ver­fas­sungs­streit" zugelassen.

Der Verwal­tungs­ge­richtshof Baden-Württemberg entschied: "Der vom Kläger aufgeworfenen Rechtsfrage, ob der Bürgermeister in Gemeinden, die zugleich staatliche untere Baurechts­behörde sind, verpflichtet ist, vor der Zulassung von Vorhaben nach den §§ 31, 33 bis 35 BauGB, etwa durch Bauge­n­eh­mi­gungen oder Bauvorbescheide, den Gemeinderat oder - soweit eine Übertragung stattgefunden hat - einen beschließenden Ausschuss zu beteiligen, kommt grundsätzliche Bedeutung zu, weil sie in der Rechtsprechung des Verwal­tungs­ge­richtshofs, der bisher lediglich im Rahmen eines Beschwer­de­ver­fahrens mit dieser Fragestellung befasst war, noch nicht abschließend geklärt ist und weil sie nicht nur den Einzelfall, sondern eine Vielzahl von Gemeinden betrifft."

Das Berufungs­ver­fahren wird unter dem Aktenzeichen VGH BW 1 S 3326/11 fortgeführt.

Quelle: ra-online, VGH Baden-Württemberg (vt/pt)

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