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Dokument-Nr. 29945

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Urteil04.03.2021Schleswig-Holsteinisches Oberverwaltungsgericht1 LB 28/20
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Schleswig-Holsteinisches Oberverwaltungsgericht Urteil04.03.2021

Baustopp bei ohne Genehmigung begonnenen BauarbeitenOVG Schleswig bestätigt Baueinstellung am Schleswiger Bahnhof

Nach einer durchgeführten mündlichen Verhandlung vor dem 1. Senat des Schleswig-Holsteinischen Oberver­wal­tungs­ge­richts ist nun auch im Haupt­sa­che­ver­fahren geklärt, dass die gegen den Eigentümer des Bahnhofs­ge­bäudes in Schleswig von der Stadt Schleswig verfügte Einstellung der Bauarbeiten und Versiegelung der Baustelle rechtlichen Bestand hat. Das Verwal­tungs­gericht hatte die Klage gegen diese beiden Maßnahmen bereits erstinstanzlich abgewiesen. Die Berufung dagegen hat der 1. Senat 04.03.2021 als unbegründet zurückgewiesen.

Haupt­streitpunkt war die Frage, ob die Bauaufsicht der Stadt Schleswig überhaupt zuständig war, um gegen die ohne Genehmigung begonnenen Bauarbeiten im und am Bahnhofsgebäude einzuschreiten. Diese Frage hat der 1. Senat im Sinne der Stadt Schleswig geklärt.

Zur Begründung des Urteils führte die Senats­vor­sitzende mündlich aus, dass die in Rede stehenden Bauarbeiten zwecks Umgestaltung des Gebäudes zu einem „Eventbahnhof“ zu einer gemischten Nutzung führen sollten. Bei einer solchen gemischten Nutzung des Gebäudes durch den allgemeinen Bahnverkehr einerseits und eine Kultur- und Erleb­nis­ga­s­tronomie andererseits seien sowohl das Eisen­bahn­bun­desamt als Planfest­stel­lungs­behörde als auch die untere Bauauf­sichts­behörde der Stadt Schleswig als Geneh­mi­gungs­behörde gefragt. Da der Kläger keine Baugenehmigung habe, habe die Stadt Schleswig die Baustelle daher stilllegen und auch versiegeln dürfen, nachdem der Kläger trotz Stilllegung weitergebaut habe. Bei dem Eigentümer handelt es sich um einen privaten Investor, der das unter Denkmalschutz stehende historische Bahnhofsgebäude im Jahre 2013 ersteigert hatte.

Quelle: Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein, ra-online (pm/aw)

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