Dokument-Nr. 4202
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- Amtsgericht Magdeburg, Urteil06.09.2005, 5 A 57/05 MD u. a.
Sächsisches Oberverwaltungsgericht Urteil25.04.2007
Kürzung des Weihnachtsgeldes für sächsische Beamte ist rechtmäßigBesoldung auch nach Kürzung noch amtsangemessen
Der Kläger des Verfahrens, ein Richter im Landesdienst, hatte in den Vorjahren Sonderzuwendungen (Weihnachtsgeld) nach bundesrechtlichen Bestimmungen erhalten. Mit dem Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2003/2004 hat der Bund eine Öffnungsklausel für die Länder geschaffen, das Weihnachtsgeld eigenständig zu regeln. Hiervon hat das Land Sachsen-Anhalt mit dem Sonderzahlungsgesetz vom 25. November 2003 Gebrauch gemacht. Beamte und Richter erhielten seitdem - nach Gruppen differenziert - ein geringeres Weihnachtsgeld als bisher.
Für das Jahr 2003 hat der Kläger die ungekürzte Fortzahlung einer Sonderzuwendung auf der Grundlage der früheren bundesrechtlichen Regelung beantragt. Dies hatte die Oberfinanzdirektion Magdeburg abgelehnt. Dagegen betrieb der Kläger erfolglos das Widerspruchsverfahren und unterlag auch mit einer Klage vor dem Verwaltungsgericht Magdeburg. Das Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt hat seine Berufung nun zurückgewiesen.
Der Senat hat zur Begründung ausgeführt, dass das Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2003/2004 verfassungsgemäß zustande gekommen ist. Auch ist das Sonderzahlungsgesetz des Landes so rechtzeitig verkündet worden, dass es bereits für das Jahr 2003 zur Anwendung kommen konnte. Weiter hat das Oberverwaltungsgericht in seiner Entscheidung festgestellt, dass das Weihnachtsgeld nicht zu den verfassungsrechtlich geschützten Bestandteilen der Besoldung von Beamten und Richtern gehört. Es hat allerdings zugleich geprüft, ob deren Besoldung insgesamt auch nach der Kürzung des Weihnachtsgeldes noch als hinreichend (amtsangemessen) angesehen werden kann. Im Vergleich zur allgemeinen Einkommensentwicklung, zur Einkommensentwicklung bei den Angestellten im öffentlichen Dienst und im Vergleich zum Sozialhilfeniveau hat das Oberverwaltungsgericht jedoch eine Unterbesoldung jedenfalls für das Jahr 2003 nicht feststellen können. Der Senat ließ in seiner Entscheidung aber ausdrücklich offen, ob dies mit Blick auf den vollständigen Wegfall des Weihnachtsgeldes ab dem Jahre 2005 auch für die Jahre 2005 und 2006 gilt.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 08.05.2007
Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 05/07 des OVG Sachsen vom 25.04.2007
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