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Dokument-Nr. 4202

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Sächsisches Oberverwaltungsgericht Urteil25.04.2007

Kürzung des Weihnachts­geldes für sächsische Beamte ist rechtmäßigBesoldung auch nach Kürzung noch amtsangemessen

Der Kläger des Verfahrens, ein Richter im Landesdienst, hatte in den Vorjahren Sonder­zu­wen­dungen (Weihnachtsgeld) nach bundes­recht­lichen Bestimmungen erhalten. Mit dem Besoldungs- und Versor­gungs­an­pas­sungs­gesetz 2003/2004 hat der Bund eine Öffnungsklausel für die Länder geschaffen, das Weihnachtsgeld eigenständig zu regeln. Hiervon hat das Land Sachsen-Anhalt mit dem Sonder­zah­lungs­gesetz vom 25. November 2003 Gebrauch gemacht. Beamte und Richter erhielten seitdem - nach Gruppen differenziert - ein geringeres Weihnachtsgeld als bisher.

Für das Jahr 2003 hat der Kläger die ungekürzte Fortzahlung einer Sonderzuwendung auf der Grundlage der früheren bundes­recht­lichen Regelung beantragt. Dies hatte die Oberfi­nanz­di­rektion Magdeburg abgelehnt. Dagegen betrieb der Kläger erfolglos das Wider­spruchs­ver­fahren und unterlag auch mit einer Klage vor dem Verwal­tungs­gericht Magdeburg. Das Oberver­wal­tungs­gericht des Landes Sachsen-Anhalt hat seine Berufung nun zurückgewiesen.

Der Senat hat zur Begründung ausgeführt, dass das Besoldungs- und Versor­gungs­an­pas­sungs­gesetz 2003/2004 verfas­sungsgemäß zustande gekommen ist. Auch ist das Sonder­zah­lungs­gesetz des Landes so rechtzeitig verkündet worden, dass es bereits für das Jahr 2003 zur Anwendung kommen konnte. Weiter hat das Oberver­wal­tungs­gericht in seiner Entscheidung festgestellt, dass das Weihnachtsgeld nicht zu den verfas­sungs­rechtlich geschützten Bestandteilen der Besoldung von Beamten und Richtern gehört. Es hat allerdings zugleich geprüft, ob deren Besoldung insgesamt auch nach der Kürzung des Weihnachts­geldes noch als hinreichend (amtsangemessen) angesehen werden kann. Im Vergleich zur allgemeinen Einkom­men­s­ent­wicklung, zur Einkom­men­s­ent­wicklung bei den Angestellten im öffentlichen Dienst und im Vergleich zum Sozia­l­hil­fe­niveau hat das Oberver­wal­tungs­gericht jedoch eine Unterbesoldung jedenfalls für das Jahr 2003 nicht feststellen können. Der Senat ließ in seiner Entscheidung aber ausdrücklich offen, ob dies mit Blick auf den vollständigen Wegfall des Weihnachts­geldes ab dem Jahre 2005 auch für die Jahre 2005 und 2006 gilt.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 05/07 des OVG Sachsen vom 25.04.2007

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