Dokument-Nr. 23042
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Sozialgericht Stuttgart Gerichtsbescheid11.02.2016
Hartz IV: Leistungsbezieher muss Schönheitsreparaturen selbst durchführenDurchführung von Renovierungsmaßnahmen stellt auch für weibliche Leistungsempfänger keine unzumutbare Arbeit dar
Das Sozialgericht Stuttgart hat entschieden, dass Schönheitsreparaturen auch von Leistungsberechtigten grundsätzlich selbst - ggf. unter Zuhilfenahme von Nachbarn und Verwandten - vorzunehmen sind. Auch für weibliche Leistungsberechtigte, stellen die vorzunehmenden Renovierungsmaßnahmen keine unzumutbaren Arbeiten dar.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Streitfalls beauftragte ein Unternehmen zur Durchführung der Auszugsrenovierung. Im Anschluss hieran beantragte sie bei dem beklagten Jobcenter die Übernahme dieser Kosten, mit dem Hinweis darauf, dass sie zur Tragung der Schönheitsreparaturen mietvertraglich verpflichtet sei. Auch sei ihr eine Selbstvornahme als Frau und handwerklicher Laie nicht zuzumuten.
Auch nichtbedürftiger Mieter müsste Arbeiten selbstständig durchführen
Widerspruchsverfahren und Klage blieben ohne Erfolg. Das Sozialgericht Stuttgart entschied, dass Schönheitsreparaturen grundsätzlich vom Leistungsberechtigten selbst - ggf. unter Zuhilfenahme von Nachbarn und Verwandten - vorzunehmen sind. Auch ein nichtbedürftiger, nicht im Leistungsbezug nach dem SGB II stehender Mieter wäre gehalten gewesen, die diesbezüglichen Arbeiten selbst vorzunehmen.
Übernahme der Aufwendungen für Auszugsrenovierungen nur im Ausnahmefall möglich
Lediglich dann, wenn der Leistungsberechtigte die Schönheitsreparaturen etwa wegen Alters, Behinderung, körperlicher Konstitution oder wegen der Betreuung von Kleinstkindern nicht selbst vornehmen oder durchführen kann, kann auch die Übernahme der Aufwendungen für eine gewerblich Auszugsrenovierung in Betracht kommen. Eine Unzumutbarkeit folgt nicht schon aus der Tatsache, dass es sich bei dem Leistungsberechtigten um eine Frau handelt.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 17.08.2016
Quelle: Sozialgericht Stuttgart/ra-online
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