Dokument-Nr. 18800
Permalink https://urteile.news/
- Hartz-IV-Leistungen können Anschaffung eines Gasofens umfassenLandessozialgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss28.11.2012, L 6 AS 573/12 B ER
- ALG II: Kosten der Warmwasserbereitung können grundsätzlich von den Kosten der Unterkunft abgezogen werdenBundessozialgericht, Urteil27.02.2008, B 14/7b AS 64/06 R
Sozialgericht Stuttgart Urteil28.05.2014
Jobcenter kann zur Kostenübernahme für Beschaffung und Einbau von Heizkörpern oder Öfen in Mietwohnung verpflichtet werdenErforderliche Kosten zur Herstellung der Bewohnbarkeit der Unterkunft stellen zu übernehmende Kosten der Unterkunft dar
Bewohnt ein Leistungsberechtigter eine Mietwohnung, welche ohne Heizung vermietet wurde, können die Kosten für die Beschaffung von Heizkörpern oder Öfen, die fest installiert werden, als Kosten der Unterkunft vom Jobcenter zu übernehmen sein. Dies geht aus einer Entscheidung des Sozialgerichts Stuttgart hervor.
Der Kläger hatte laut Mietvertrag eine Wohnung ohne Heizung angemietet. Die bei Anmietung der Wohnung vorhandene Nachtspeicherheizung hatte er gegen eine Ablösesumme vom Vormieter übernommen. Nachdem diese während der Mietzeit defekt geworden waren, beschaffte sich der Kläger Gasöfen, welche er in der Wohnung installieren ließ. Die Kosten für die Öfen sowie die für die Abholung entstandenen Fahrtkosten machte er beim Jobcenter geltend. Dieses lehnte eine Erstattung der Kosten ab, weil die Ersetzung einer defekten Heizung Angelegenheit des Vermieters sei. Auch habe der Kläger vor Beschaffung der Öfen keinen Antrag beim Jobcenter gestellt.
Kosten für Beschaffung und Einbau sind nicht in Regelleistung enthalten
Das Sozialgericht Stuttgart hat den Beklagten zur Kostenübernahme verurteilt. Der Kläger könne die Ersetzung der Öfen nicht vom Vermieter verlangen, auch seien derartige Kosten nicht in der Regelleistung enthalten. Da die Kosten zur Herstellung der Bewohnbarkeit der Unterkunft erforderlich gewesen seien, stellten sie Kosten der Unterkunft dar, welche nach § 22 Abs. 1 SGB II zu übernehmen seien.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 10.09.2014
Quelle: Sozialgericht Stuttgart/ra-online
Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil18800
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.