18.10.2024
18.10.2024  
Sie sehen vier Hände, die ineinander greifen.
ergänzende Informationen

Landessozialgericht Rheinland-Pfalz Beschluss28.11.2012

Hartz-IV-Leistungen können Anschaffung eines Gasofens umfassenGasofen macht die Wohnung überhaupt erst bewohnbar

Im Rahmen der laufenden Leistungen nach dem SGB II ("Hartz-IV") können die Kosten für die Anschaffung eines Gasofens als Kosten der Unterkunft zu übernehmen sein, wenn dieser die Wohnung erst bewohnbar macht und das zuständige Jobcenter den Umzug in diese Wohnung genehmigt hat. Dies hat das Landes­so­zi­al­gericht Rheinland-Pfalz entschieden.

Der Antragsteller erfüllte die Voraussetzungen der Zuschuss­leis­tungen für Auszubildende nach dem SGB II. Auszubildende können zwar wegen eines gesetzlich festgelegten Leistungs­aus­schlusses (§ 7 Abs. 5 SGB II) grundsätzlich kein Arbeits­lo­sengeld II erhalten. Allerdings ist ein Zuschuss zu den angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung möglich (§ 27 Abs. 3 SGB II).

Im Mietvertrag der von ihm neu bezogenen Wohnung war festgelegt, dass zwar ein Gasanschluss vorhanden ist, allerdings keine Heizung in Form eines Ofens. Nachdem der Antragsteller auf Anforderung des Jobcenters drei Angebote für den Erwerb eines geeigneten Gasofens vorgelegt hatte, lehnte dieses die Koste­n­er­stattung ab. Das wurde zunächst durch das Sozialgericht Speyer bestätigt, weil die Kosten des Ofens keine Kosten der Unterkunft seien. Dem ist das Landes­so­zi­al­gericht nicht gefolgt.

Da der Gasofen dazu dient, die Wohnung überhaupt erst bewohnbar zu machen, handelt es sich nicht um eine sogenannte Wohnungs­er­st­ausstattung, sondern um Kosten der Unterkunft. Diese könnten, da in einem Monat der komplette Preis für den Ofen zu zahlen ist, zwar unangemessen hoch sein. Das war aber durch das Gericht nicht zu prüfen, weil das Jobcenter den Umzug und damit auch die notwendigen Kosten dieser Wohnung genehmigt hatte. Im Hinblick auf die bereits begonnene kalte Jahreszeit bestand auch eine besondere Eilbe­dürf­tigkeit, so dass das Gericht das Jobcenter zur Kostenübernahme durch eine einstweilige Anordnung verpflichtete.

Quelle: ra-online, Landessozialgericht Rheinland-Pfalz (pm/pt)

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Beschluss14942

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI