Dokument-Nr. 12691
Permalink https://urteile.news/
Sozialgericht Stuttgart Urteil12.07.2011
Nachweis der Arbeitsunfähigkeit muss gegenüber der Agentur für Arbeit nicht ausschließlich per AU-Bescheinigung erfolgenForm des Nachweises zur Vermeidung einer Sperrzeit nicht entscheidend
Der Nachweis der Arbeitsunfähigkeit ist nicht an die Vorlage einer AU-Bescheinigung gebunden. Um den Eintritt einer Sperrzeit abzuwenden, kann der Nachweis auch in anderer Form erfolgen. Dies geht aus einer Entscheidung des Sozialgerichts Stuttgart hervor.
Im zugrunde liegenden Streitfall war der Arbeitslosengeld beziehende Kläger nicht zu einem Termin bei der Agentur für Arbeit erschienen, bei dem über seine Bewerbungen um einen Arbeitsplatz gesprochen werden sollte. Er entschuldigte sein Ausbleiben und teilte mit, dass er krank gewesen sei. Die Agentur für Arbeit stellte den Eintritt einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeldbezug fest. Ihre Entscheidung begründete sie damit, dass der Kläger keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorgelegt und damit eine Erkrankung, die einen wichtigen Grund für das Ausbleiben beim Termin darstelle, nicht nachgewiesen habe.
Für Beurteilung möglicher Sperrzeit ist allein objektives Vorliegen eines wichtigen Grundes für Versäumen des Termins entscheidend
Die hiergegen erhobene Klage hatte Erfolg. Das Sozialgericht Stuttgart hob die Bescheide der Agentur für Arbeit auf. Für die Beurteilung der Sperrzeit sei allein entscheidend, ob ein wichtiger Grund für das Versäumen des Termins objektiv vorgelegen habe. Auf die Form des Nachweises komme es dagegen nicht an. Der Sachverhalt sei durch die Agentur für Arbeit zu überprüfen, wobei der Arbeitslose mitwirken müsse. Erst wenn trotz Ausschöpfung aller Ermittlungsmöglichkeiten eine ernsthafte Erkrankung am Termin nicht nachgewiesen werden könne, trage der Arbeitslose die Beweislast.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 04.01.2012
Quelle: Sozialgericht Stuttgart/ra-online
Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil12691
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.