24.11.2024
24.11.2024  
Sie sehen vier Hände, die ineinander greifen.

Dokument-Nr. 18827

Drucken
ergänzende Informationen

Sozialgericht Stuttgart Urteil24.07.2013

Griechin hat nach Rückkehr ins Heimatland und dortiger Erziehung ihrer Kinder keinen Anspruch auf MütterrenteErziehungs­leistungen wurden außerhalb des Bundesgebiets erbracht

Wer seine Kinder nicht in Deutschland erzogen hat, hat mangels anerken­nungs­fähiger Kinder­erziehungs­zeiten keinen Anspruch auf die so genannte Mütterrente. Dabei steht nicht die ausländische Staats­an­ge­hö­rigkeit der Mutter (hier: griechische Staats­an­ge­hörige) entgegen, sondern der Ort außerhalb des Bundesgebiets, an dem die Erzie­hungs­leistung erbracht wird (hier: Griechenland).

Die Klägerin des zugrunde liegenden Streitfalls arbeitete vor Jahrzehnten nur kurze Zeit in Deutschland und kehrte dann ins Herkunftsland Griechenland zurück. Dort wurde sie Mutter zweier Kinder, die sie ausschließlich dort erzog. Im Hinblick auf noch nicht erstattete Versi­che­rungs­zeiten machte sie nach Erreichen der Altersgrenze die Gewährung einer Altersrente geltend und führte zum Erreichen von deren versi­che­rungs­recht­lichen Voraussetzungen auch noch festzustellende Zeiten der Kindererziehung in Griechenland an.

SG verneint Anspruch auf Mütterrente mangels anerken­nungs­fähiger Kinder­er­zie­hungs­zeiten

Eine hierauf gerichtet Klage wurde vom Sozialgericht Stuttgart abgelehnt. Zur Begründung führte das Gericht aus, dass die Frau mangels anerken­nungs­fähiger Kinder­er­zie­hungs­zeiten keinen Anspruch auf die so genannte Mütterrente, da ihre Kinder nicht in Deutschlang aufgezogen wurden. Dabei steht nicht die ausländische Staats­an­ge­hö­rigkeit der Mutter entgegen, sondern der Ort außerhalb des Bundesgebiets, an dem die Erzie­hungs­leistung erbracht wurde.

Nationalem Gesetzgeber steht renten­rechtliche Begrenzung des Personenkreis zu

Auch aus europäischem Recht lässt sich nach Auffassung des Gerichts nichts anderes herleiten, denn dem nationalen Gesetzgeber steht bei Beachtung der Vorgaben des EU-Rechts weiterhin eine renten­rechtliche Begrenzung des Personenkreis für anerken­nungs­fähige Kinder­er­zie­hungs­zeiten zu.

Quelle: Sozialgericht Stuttgart/ra-online

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil18827

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI