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Dokument-Nr. 608

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Beschluss26.05.2005Sozialgericht OldenburgS 47 AS 226/05 ER
ergänzende Informationen

Sozialgericht Oldenburg Beschluss26.05.2005

Gemeinsamer Kauf und Bewohnung eines kleinen Reihenhauses indiziert eheähnliche Gemeinschaft

Wer mit dem früheren Partner einer Wohnge­mein­schaft ein kleines Reihenhaus durch Eingehung erheblicher Verbind­lich­keiten erwirbt und das Haus gemeinsam bewohnt, muss plausible Gründe dafür darlegen, dass keine eheähnliche Gemeinschaft besteht.

Das entschied das Sozialgericht Oldenburg im Rahmen eines einstweiligen Rechts­schutz­ver­fahrens. Die Antragstellerin hatte Leistungen nach dem SGB II (Grundsicherung für Arbeitssuchende) beantragt. Die Agentur für Arbeit verweigerte die Leistung wegen Bestehens einer eheähnlichen Gemeinschaft.

Quelle: Bericht der ra-online Redaktion

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