18.01.2025
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18.01.2025  
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Dokument-Nr. 1434

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Sozialgericht Münster Urteil11.11.2005

Tätigkeit als Fußballtrainer einer Landes­li­ga­mann­schaft nicht versi­che­rungs­pflichtig

Das Sozialgericht Münster hat einen Bescheid aufgehoben, mit dem Sozia­l­ver­si­che­rungs­beiträge für den Trainer einer Landes­li­ga­mann­schaft geltend gemacht worden sind.

Nach Auffassung des Gerichts sprachen die Umstände der Ausübung der Trainer­tä­tigkeit gegen die Annahme, dass der Trainer beim klagenden Verein abhängig beschäftigt war. Vielmehr wurde die Trainer­tä­tigkeit nach den Feststellungen des Gerichts weitgehend weisungsfrei ausgeübt, da aufgrund der Vereinbarungen zwischen Verein und Trainer dieser in der zeitlichen und inhaltlichen Gestaltung der Trainings­inhalte frei war, Trainingszeiten und Freund­schaftsspiele selbständig festlegen konnte und berechtigt war, Dritte auf eigene Kosten zur Erfüllung seiner Traineraufgaben heranzuziehen. Eine Vergleich­barkeit der Verhältnisse bei der Landes­li­ga­mann­schaft mit dem Regio­na­l­li­gateam des Vereins sah das Gericht als nicht gegeben an.

Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.

Quelle: Pressemitteilung des SG Münster vom 24.11.2005

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