21.11.2024
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Urteil20.02.2008Sozialgericht MünsterS 3 AL 62/07
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Sozialgericht Münster Urteil20.02.2008

Kein Arbeits­lo­sen­geldan­spruch für die Zeit des Besuchs eines Berufskollegs

Die gesetzliche Vermutung, das Schülern oder Studenten einer Schule, Hochschule oder sonstigen Ausbil­dungs­stätte gemäß § 120 Abs. 2 Drittes Buch Sozial­ge­setzbuch nur versi­che­rungsfreie Beschäftigungen ausüben, gilt auch für den Besuch eines Berufskollegs. Dies hat das Sozialgericht Münster entschieden.

Bei Schülern oder Studenten einer Schule, Hochschule oder sonstigen Ausbil­dungs­stätte wird gemäß § 120 Abs. 2 Drittes Buch Sozial­ge­setzbuch widerlegbar vermutet, dass sie nur versi­che­rungsfreie Beschäftigungen ausüben können. Hierdurch wird für den Regelfall ein Anspruch auf Arbeits­lo­sengeld ausgeschlossen.

Nach einem Urteil des Sozialgerichts Münster gilt diese gesetzliche Vermutung auch bei einem Besuch eines Berufskollegs als Gastschüler ohne Berechtigung zur Erlangung eines Abschlusses. Entscheidend sei - so das Gericht - die zeitliche Belastung durch den Schulbesuch. Nach Auffassung der Kammer sind neben dem Unterricht auch die Zeiten der Vor- und Nachbereitung und die Wegezeiten insoweit zu berücksichtigen.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung des SG Münster vom 19.03.2008

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