Dokument-Nr. 5784
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Sozialgericht Münster Urteil20.02.2008
Kein Arbeitslosengeldanspruch für die Zeit des Besuchs eines Berufskollegs
Die gesetzliche Vermutung, das Schülern oder Studenten einer Schule, Hochschule oder sonstigen Ausbildungsstätte gemäß § 120 Abs. 2 Drittes Buch Sozialgesetzbuch nur versicherungsfreie Beschäftigungen ausüben, gilt auch für den Besuch eines Berufskollegs. Dies hat das Sozialgericht Münster entschieden.
Bei Schülern oder Studenten einer Schule, Hochschule oder sonstigen Ausbildungsstätte wird gemäß § 120 Abs. 2 Drittes Buch Sozialgesetzbuch widerlegbar vermutet, dass sie nur versicherungsfreie Beschäftigungen ausüben können. Hierdurch wird für den Regelfall ein Anspruch auf Arbeitslosengeld ausgeschlossen.
Nach einem Urteil des Sozialgerichts Münster gilt diese gesetzliche Vermutung auch bei einem Besuch eines Berufskollegs als Gastschüler ohne Berechtigung zur Erlangung eines Abschlusses. Entscheidend sei - so das Gericht - die zeitliche Belastung durch den Schulbesuch. Nach Auffassung der Kammer sind neben dem Unterricht auch die Zeiten der Vor- und Nachbereitung und die Wegezeiten insoweit zu berücksichtigen.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 25.03.2008
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des SG Münster vom 19.03.2008
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