24.11.2024
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Dokument-Nr. 2780

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Sozialgericht Münster Beschluss04.07.2006

Beurlaubter Student hat Anspruch auf Sozia­l­leis­tungen

Das Sozialgericht Münster hat im Rahmen eines Verfahrens auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes den Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende verpflichtet, einem wegen Krankheit vom Studium beurlaubten Studenten Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Sozial­ge­setzbuch II (SGB II) zu gewähren.

Nach Auffassung des Gerichts greift der in § 7 Abs. 5 SGB II geregelte Leistungs­aus­schluss für Personen, deren Ausbildung nach dem Bundes­aus­bil­dungs­för­de­rungs­gesetz (BAföG) dem Grunde nach förderungsfähig ist, in diesem Fall nicht ein. Ein wegen Krankheit vom Studium beurlaubter Student besucht - so das Gericht - nicht im Sinne der Bestimmungen des BAföG eine Ausbil­dungs­stätte.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung des SG Münster vom 02.08.2006

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