21.11.2024
21.11.2024  
Sie sehen eine Geldbörse mit einer Gesundheitskarte von einer deutschen Krankenversicherung.
ergänzende Informationen

Sozialgericht München Urteil26.10.2022

Keine Erstattung der Kosten für Antibiotika-augmentierte Thermoera­di­kation bei Borreliose durch gesetzliche Kranken­ver­si­cherungFehlendes Vorliegen einer Empfehlung des Gemeinsamen Bundes­aus­schusses für neue Behand­lungs­methode

Die Kosten für eine Antibiotika-augmentierte Thermoera­di­kation bei Borreliose können nicht von der gesetzlichen Kranken­ver­si­cherung erstattet verlangt werden. Insofern fehlt es an der Empfehlung des Gemeinsamen Bundes­aus­schusses für die neue Behand­lungs­methode. Zudem ist die Hyperthermie von der vertrag­s­ärzt­lichen Versorgung ausdrücklich ausgeschlossen. Dies hat das Sozialgericht München entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein nach einem Zeckenbiss an Borreliose erkrankter Mann unterzog sich in der Zeit von August 2021 bis Februar 2022 der Behand­lungs­methode der Antibiotika-augmentierten Thermoera­di­kation. Die dadurch entstandenen Kosten in Höhe von über 10.000 € verlangte er von seiner gesetzlichen Krankenkasse erstattet. Da diese eine Kostenerstattung ablehnte, erhob der Mann Klage.

Kein Anspruch auf Übernahme der Behand­lungs­kosten

Das Sozialgericht München entschied gegen den Kläger. Ihm stehe kein Anspruch auf Übernahme der der Behand­lungs­kosten für die Antibiotika-augmentierte Thermoera­di­kation bei Borreliose zu. Dabei handele es ich um eine neue Behand­lungs­methode im Sinne von § 135 SGB V, die zulasten der Krankenkassen nur erbracht werden dürfe, wenn der Gemeinsame Bundeausschuss in einer Richtlinie entsprechende Empfehlungen abgeben hat. Dies sei aber nicht der Fall. Ein Bewer­tungs­ver­fahren sei noch nicht einmal anhängig. Zudem werde die Hyperthermie von der vertrag­s­ärzt­lichen Behandlung ausdrücklich ausgenommen.

Quelle: Sozialgericht München, ra-online (vt/rb)

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil32456

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI