21.11.2024
21.11.2024  
Sie sehen eine rote Rose, welche in einer Pfütze liegt.

Dokument-Nr. 8667

Drucken
ergänzende Informationen

Sozialgericht Koblenz Urteil10.06.2009

Hartz IV: Erbschaft ist als Einkommen anzurechnenGeldbetrag aus Erbschaft stellt kein Vermögen dar

Erhält ein Arbeits­lo­sengeld-II-Empfänger eine Erbschaft führt dies zu einer Kürzung der Sozia­l­leis­tungen, da es sich dabei um Einkommen handelt, das auf die staatlichen Leistungen anzurechnen ist. Dies entschied das Sozialgericht Koblenz.

Im zugrunde liegenden Fall wurden einer ALG-II-Empfängerin aufgrund einer Erbschaft von rund 6.500,- EUR die Leistungen gekürzt, da nach Ansicht der Arbeitsagentur die Erbschaft als Einkommen auf bis zu zwölf Monate aufgeteilt werden müsse. Die Leistungs­emp­fängerin wehrte sich gegen diese Entscheidung mit dem Argument, dass die Erbschaft als (nicht anrechenbares) Vermögen einzustufen sei.

Barvermögen aus Erbschaft ist als Einkommen anzusehen

Das Sozialgericht Koblenz sah dies jedoch anders und entschied, dass es sich bei dem aus der Erbschaft zugeflossenen Geldbetrag um Einkommen und nicht um Vermögen handele. Als Einkommen sei alles das anzusehen, was jemand in der Bedarfszeit wertmäßig zusätzlich erhalte. Vermögen sei hingegen das, was der Betreffende zu Beginn der Bedarfszeit bereits besessen habe. Dementsprechend sei das Barvermögen aus einer Erbschaft als Einkommen im Sinne des § 11 SGB II anzusehen und die Kürzung der Leistungen und die Anrechnung der Erbschaft über 12 Monate rechtmäßig, so die Richter.

Quelle: ra-online (kg)

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil8667

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI