21.11.2024
21.11.2024  
Sie sehen vier Hände, die ineinander greifen.

Dokument-Nr. 22514

Drucken
ergänzende Informationen

Sozialgericht Koblenz Beschluss08.04.2016

Renten­ver­si­cherung muss fehlgeleitete Rente an berechtigten Empfänger erneut auszahlenVerantwortung für Fehlbuchung lag nachweislich bei Renten­ver­si­cherung

Das Sozialgericht Koblenz hat entschieden, dass die Renten­ver­si­cherung nach einer fehlgeleiteten Rentenzahlung an einen unbekannten Dritten dazu verpflichtet ist, die Rente an den eigentlich Renten­be­rech­tigten erneut auszuzahlen.

Dem Rechtstreit lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Vorfeld der anstehenden Rentenzahlung für März 2016 hatte der Rentner der Service-Stelle des Renten­ver­si­che­rungs­trägers irrtümlich eine fehlerhafte IBAN seiner Bankverbindung mitgeteilt, diesen Fehler anschließend jedoch sowohl telefonisch als auch schriftlich unter Vorlage einer entsprechenden Bestätigung seiner Bank korrigiert, sodass die Service-Stelle noch vor der anstehenden Rentenzahlung über die richtige Bankverbindung informiert war. Gleichwohl überwies der Renten­ver­si­che­rungs­träger die Rente auf das ursprünglich angegebene falsche Konto, welches einer unbekannten Person gehört. Nachdem der Rentner den fehlenden Zahlungseingang auf seinem Konto moniert hatte, weigerte sich der Renten­ver­si­che­rungs­träger, erneut zu zahlen und meinte, der Rentner könne sich das Geld bei dem falschen Empfänger selbst besorgen.

Rentner ist angesichts seiner finanziellen Situation längeres Warten auf Rentenzahlung nicht zumutbar

Damit war der Rentner, der für seine Lebensführung nahezu kein Geld mehr hatte, nicht einverstanden und beantragte beim Sozialgericht Koblenz den Erlass einer einstweiligen Anordnung. Dem gab das Sozialgericht statt und gab dem Renten­ver­si­che­rungs­träger auf, das Geld unverzüglich auf das richtige Konto des Rentners zu überweisen. Dieser sei für die Fehlbuchung nicht verantwortlich, da er das richtige Konto noch rechtzeitig mitgeteilt habe. Ihm sei angesichts seiner finanziellen Situation auch nicht zumutbar, noch länger auf seine Rente zu warten.

Quelle: Sozialgericht Koblenz/ra-online

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Beschluss22514

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI