24.11.2024
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Dokument-Nr. 6466

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Sozialgericht Karlsruhe Gerichtsbescheid06.02.2008

Kein Arbeits­lo­sengeld II bei ungenehmigtem Aufenthalt im Ausland

Das Sozialgericht Karlsruhe hat festgestellt, dass ein mehr als sechswöchiger Aufenthalt im ortsfernen Ausland den Anspruch auf Arbeits­lo­sengeld II entfallen lässt.

Im entschiedenen Fall war der Kläger, der Leistungen nach dem SGB II (Arbeits­lo­sengeld II) bezieht, ohne vorherige Absprache mit der Behörde für 7 Wochen zu seiner erkrankten Ehefrau nach Weißrussland verreist. Das für die Zeit der nicht genehmigten Ortsabwesenheit bewilligte Arbeits­lo­sengeld II habe die Behörde zu Recht zurückgefordert, so die 7. Kammer, da die Erkrankung der Ehefrau nicht lebensbedrohend gewesen sei und der Kläger hätte wissen müssen, das sein Leistungs­an­spruch entfalle.

Eine nachträgliche Genehmigung sei schon wegen der Dauer der Ortsabwesenheit von mehr als sechs Wochen ausgeschlossen. Das Gericht bestätigte auch die Rückforderung der Leistungen für die Zeit zwischen der Rückkehr des Klägers aus dem Ausland und seiner Rückmeldung bei der Behörde, da die Wirkung des ursprünglichen Leistungs­antrags wegen der längeren Ortsabwesenheit weggefallen war. Ein Anspruch auf Arbeits­lo­sengeld II nach einer solchen längeren Ortsabwesenheit bedürfe eines erneuten Antrags.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung des Karlsruhe vom 06.02.2008

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