18.01.2025
Urteile, erschienen im Dezember 2024
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
48       1
49 2345678
50 9101112131415
51 16171819202122
52 23242526272829
1 3031     
Urteile, erschienen im Januar 2025
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
1   12345
2 6789101112
3 13141516171819
4 20212223242526
5 2728293031  
Unser Newsletter wird demnächst umgestellt...

Als Nachfolger des erfolgreichen Portals kostenlose-urteile.de werden wir demnächst auch dessen Newsletter übernehmen und unter dem Namen urteile.news weiter betreiben.

Solange können Sie sich noch über kostenlose-urteile.de bei unserem Newsletter anmelden. Er enthält trotz des Namens kostenlose-urteile.de alle neuen Urteilsmeldungen von urteile.news und verweist auch dahin.

Wir bitten für die Unannehmlichkeiten um ihr Verständnis.

> Anmeldung und weitere Informationen
18.01.2025  
Sie sehen vier Hände, die ineinander greifen.

Dokument-Nr. 17967

Drucken
ergänzende Informationen

Sozialgericht Karlsruhe Urteil30.01.2014

Mehrbedarf für Merkzeichen "G" auch rückwirkend nach Bestandskraft eines Bescheids über Grund­sicherungs­leistungen möglichNachweis über anderweitige Mittel zur Bedarfsdeckung in der Vergangenheit nicht erforderlich

Hatte der Grund­sicherungs­träger zum Zeitpunkt des Erlasses eines Leistungs­be­scheides lediglich keine Kenntnis vom Besitz eines Schwer­behinderten­ausweises mit dem Nachteils­aus­gleich "G" auf Seiten des Hilfeempfängers, ist der Mehrbedarf nach § 30 Abs. 1 SGB XII im Rahmen eines Rücknah­me­ver­fahrens nach § 44 SGB X auch ohne Nachweis einer konkreten anderweitigen Bedarfsdeckung nachzugewähren. Dies geht aus einer Entscheidung des Sozialgerichts Karlsruhe hervor.

Der 1942 geborene Kläger des zugrunde liegenden Falls bezieht von dem beklagten Grund­si­che­rungs­träger seit dem 2010 Grundsicherungsleistungen nach dem SGB XI. Für den Zeitraum von Januar bis September 2012 hatte die Beklagte diese Leistungen durch bestandskräftig gewordene Bescheide festgesetzt und dabei als Bedarf neben dem Regelsatz Aufwendungen für die Kranken- und Pflege­ver­si­cherung des Klägers und Kosten der Unterkunft berücksichtigt. Im September 2012 legte der Kläger der Beklagten einen im Februar 2012 ausgestellten Ausweis über die Feststellung eines Grades der Behinderung von 100 und die Zuerkennung des Merkzeichens „G“ ab November 2011 vor. Der beklagte Grund­si­che­rungs­träger setzte daraufhin die Höhe der Leistungen ab September 2012 neu fest und berücksichtigte nunmehr auch einen Mehrbedarf für erheblich gehbehinderte Menschen von monatlich 63,58 Euro. Den später gestellten Antrag des Hilfeempfängers, ihm unter Rücknahme der bestands­kräftigen Bescheide diesen Mehrbedarf auch für die Monate Februar bis August 2012 (nach)zugewähren, lehnte die Beklagte dagegen ab.

Kläger muss Mittel für bisherige Bedarfsdeckung nicht nachweisen

Die deswegen zum Sozialgericht Karlsruhe erhobene Klage hatte teilweise Erfolg und führte zur Zuerkennung des beanspruchten Mehrbedarfs auch für die Monate Juli und August 2012. Zwar habe der Kläger bei der jeweiligen Antragstellung nicht auf die Zuerkennung des Merkzeichens „G“ hingewiesen; dies sei indes unter Berück­sich­tigung der höchst­rich­ter­lichen Rechtsprechung unschädlich, weil der Antrag grundsätzlich auf alle in Betracht kommenden Leistungen ausgerichtet sei. In Bezug auf den Mehrbedarf „G“ sehe das Gesetz zudem eine pauschalierte Leistung in Höhe von 17 % des maßgebenden Regelsatzes vor und gehe typisierend von einem gegenüber einem nicht-gehbehinderten Menschen erhöhten Bedarf aus. Deshalb müsse der Kläger auch nicht nachweisen, wie und aus welchen Mitteln er in der Vergangenheit diesen erhöhten Bedarf gedeckt habe, wenn - wie hier - seine Bedürftigkeit ununterbrochen fortbestehe.

Für die ebenfalls streitigen Monate Februar bis Juni 2012 hatte die Klage dagegen keinen Erfolg, weil der diese Zeitspanne regelnde Bescheid bei seinem Erlass im Dezember 2011 nicht rechtswidrig war.

Quelle: Sozialgericht Karlsruhe/ra-online

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil17967

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI