21.11.2024
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Dokument-Nr. 10780

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Sozialgericht Karlsruhe Urteil15.12.2010

Wackelknie: Unfallbedingte Erwer­bs­fä­hig­keits­min­derung von 30 % setzt Tragen einer Kniefüh­rungs­schiene vorausSozialgericht Karlsruhe zur Bemessung der Minderung der Erwer­bs­fä­higkeit bei einer Lockerung des Knieban­d­ap­parats

Das Sozialgericht Karlsruhe hat entschieden, dass eine unfallbedingte Minderung der Erwer­bs­fä­higkeit von 30 % bei einer Lockerung des Knieban­d­ap­parats (Wackelknie) erst dann erreicht ist, wenn eine Kniefüh­rungs­schienen getragen werden muss.

Der Kläger des zugrunde liegenden Falls, ein Briefzusteller, zog sich beim Absteigen vom Dienstfahrrad eine Knorpelfraktur bei Riss des vorderen Kreuzbandes des rechten Kniegelenks zu. Die Berufsgenossenschaft erkannte das Unfallgeschehen als Arbeitsunfall an und gewährte Verletztenrente auf unbestimmte Zeit auf der Bemes­sungs­grundlage einer Minderung der Erwer­bs­fä­higkeit von 20 %. Nach erfolglosem Widerspruch gegen die Bemessung der Minderung der Erwer­bs­fä­higkeit erhob der Briefzusteller Klage.

Bemes­sungs­grundlage für die Verletztenrente von 20 % gerechtfertigt

Das Sozialgericht Karlsruhe hat die Entscheidung der Berufs­ge­nos­sen­schaft bestätigt und die Klage abgewiesen. Zur Begründung hat das Gericht ausgeführt, dass die gerichtliche Beweiserhebung durch ambulante fachor­tho­pä­dische Untersuchung und Begutachtung des Klägers ergeben habe, dass der Kläger zwar an einem gelockerter Kniebandapparat leide, der muskulär nicht kompensiert werde. Der Kläger bedürfe aber noch keiner Kniefüh­rungs­schienen. Ebenso wenig sei es infolge des Unfalls bereits zu einer fortge­schrittenen Arthrose gekommen. Daher sei weiter von einer Bemes­sungs­grundlage für die Verletztenrente von 20 % auszugehen. Dies werde durch das bei nur geringfügig verkürzter Schrittlänge rechts gezeigte flüssige Gangbild ebenso bestätigt, wie durch den annähernd seitengleichen Umfang der Kniegelenke links und rechts (Minderumfang rechts: 1 cm).

Quelle: Sozialgericht Karlsruhe/ra-online

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