18.10.2024
18.10.2024  
Sie sehen vier Hände, die ineinander greifen.
ergänzende Informationen

Sozialgericht Gießen Urteil23.02.2016

Partner eines Leistungs­berechtigten ist gegenüber dem Jobcenter nicht zur Auskunft über Einkommens­verhältnisse verpflichtetFormblätter des Jobcenters richten sich ausschließlich an Personen mit eigenem Anspruch auf SGB II-Leistungen

Das Sozialgericht Gießen hat entschieden, der Partner einer erwerbsfähigen Leistungs­berechtigten dem Jobcenter gegenüber nicht verpflichtet, Vordrucke auszufüllen, die sich lediglich an solche Personen richten, die selbst Leistungen zur Sicherung des Lebens­un­terhalts beanspruchen.

Der Kläger des zugrunde liegenden Verfahrens und die zu diesem Zeitpunkt bei dem Beklagten im Leistungsbezug stehende Frau bildeten nach Ansicht des Jobcenters eine Einstehens- und Verant­wor­tungs­ge­mein­schaft. Das Jobcenter verlangte mehrfach schriftlich, zuletzt im Bescheidwege vom Kläger die Vorlage von Einkom­mens­nach­weisen sowie mehrerer auszufüllender Formblätter, um seine Einkom­mens­ver­hältnisse zu überprüfen. Die Formblätter richteten sich ausschließlich an Personen, die ihrerseits Leistungen zur Sicherung des Lebens­un­terhalts nach dem SGB II begehren. Der Widerspruch, den der Kläger darauf stützte, dass er niemals Leistungen bezogen oder beantragt habe, blieb ohne Erfolg.

Aufforderung des Jobcenters fehlt es an Rechtsgrundlage

Das Sozialgericht Gießen gab dem Kläger Recht. Nach Auffassung des Gerichts ist maßgebend, dass sich die übermittelten Formblätter, wie sich aus den jeweiligen Fragestellungen und aus den Unter­schrifts­leisten ("Unterschrift Antragstellerin/Antragsteller") ergibt, lediglich an Personen richtet, die selbst Leistungen zur Sicherung des Lebens­un­terhalts nach dem SGB II beanspruchen. Der Kläger sei aber nicht Antragsteller und daher auch nicht zur Mitwirkung verpflichtet. Gegen seinen Willen könne er selbst dann nicht zum Antragsteller gemacht werden, wenn er Inhaber eines Anspruchs wäre. Der Aufforderung an den Kläger, der selbst die Bewilligung von Leistungen nicht anstrebte, fehlte e

damit an der Rechtsgrundlage.

Quelle: Sozialgericht Gießen/ra-online

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil22484

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI