21.11.2024
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Sozialgericht Gießen Urteil25.02.2004

Voller Anspruch auf Erwer­bs­min­de­rungsrente für Einarmigen

Das Sozialgericht Gießen hat einem 46- jährigen Mann aus dem Kreis Gießen, dem im Alter von 11 Jahren der rechte Arm amputiert worden war, eine Rente wegen voller Erwer­bs­min­derung zuerkannt.

Trotz seiner Behinderung hatte der Mann bis 1995 als Fließ­band­a­r­beiter in der Geträn­k­e­in­dustrie gearbeitet. Dann verlor er seinen Arbeitsplatz, weil der Arbeitgeber die Produktion verlagerte, und wurde arbeitslos. Im März 2001 stellte er einen Rentenantrag, den die Landes­ver­si­che­rungs­anstalt Hessen ablehnte. Die LVA begründete dies damit, der Mann könne noch leichte bis mittelschwere Arbeiten ganztägig verrichten. Das Sozialgericht war nach Einholung eines orthopädischen Gutachtens anderer Auffassung. Zwar habe der Mann in der Vergangenheit bei der Arbeit gut mit seiner Behinderung umgehen können, jetzt sei dies aber auch aufgrund der jahrelangen schweren Tätigkeit nicht mehr der Fall. Der Kläger könne nur noch weniger als zwei Stunden täglich leichte Arbeiten verrichten, ihm stehe daher die beantragte Rente zu.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 03/2004 des SG Gießen vom 17.06.2004

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