Dokument-Nr. 9485
Permalink https://urteile.news/
Sozialgericht Frankfurt am Main Urteil30.09.2009
Elterngeldanspruch besteht auch für Mitarbeiter der Europäischen ZentralbankKein Ausschluss des Elterngeldanspruchs durch Abkommen zwischen der Europäischen Zentralbank und der Bundesrepublik Deutschland
Auch Beschäftigte der Europäischen Zentralbank haben Anspruch auf Elterngeld aus einer deutschen Erziehungsgeldkasse. Das Abkommen zwischen Europäischen Zentralbank und der Bundesrepublik Deutschland, wonach Mitarbeiter der Europäischen Zentralbank nicht dem deutschen Arbeits- und Sozialrecht unterliegen, ist in diesem Fall nicht wirksam. Dies entschied das Sozialgericht Frankfurt am Main.
Die Klägerin lebt in Deutschland und ist Mutter einer am 5. September 2008 geborenen Tochter. Die Klägerin ist bei der Europäischen Zentralbank angestellt und ging nach Ablauf des Mutterschutzes ab 31. Dezember 2008 in Elternzeit. Ihr Antrag auf Elterngeld wurde von der Erziehungsgeldkasse abgelehnt, weil die Klägerin als Beschäftigte der Europäischen Zentralbank gemäß einem Abkommen zwischen der Europäischen Zentralbank und der Bundesrepublik Deutschland nicht dem deutschen Arbeits- und Sozialrecht unterliege.
Anspruchsvoraussetzungen für Elterngeld sind erfüllt
Das Sozialgericht Frankfurt hat in seinem Urteil der Klägerin Recht gegeben. Die Anspruchsvoraussetzungen für das Elterngeld seien erfüllt. So habe die Klägerin ihren Wohnsitz in Deutschland, lebe mit ihrem Kind in einem Haushalt und betreue und erziehe es selbst. Auch übe sie keine oder keine volle Erwerbstätigkeit aus.
Doppelbezug von Leistungen ausgeschlossen
Der Anspruch sei auch nicht ausgeschlossen. Zum einen habe der Gesetzgeber bei der Regelung des Elterngeldes im Jahr 2006 nicht beabsichtigt, Mitarbeiter der Europäischen Zentralbank auszuschließen. Zum anderen beziehe sich die Ausschlussregelung des 1998 geschlossenen Abkommens zwischen der Europäischen Zentralbank und der Bundesrepublik Deutschland nur auf die Beschäftigungsbedingungen von Bediensteten der Europäischen Zentralbank. Beim Elterngeld gehe es aber nicht um Beschäftigungsbedingungen, sondern um eine Unterstützungsleistung für Eltern in der Frühphase der Elternschaft. Auch sei, da die Europäische Zentralbank keine vergleichbare Leistung bereitstelle, eine Doppelbezug von Leistungen ausgeschlossen.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 13.04.2010
Quelle: ra-online, SG Frankfurt am Main
Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil9485
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.