22.11.2024
22.11.2024  
Sie sehen vier Hände, die ineinander greifen.
ergänzende Informationen

Sozialgericht Frankfurt am Main Beschluss31.03.2006

Hartz IV: Auch Maklergebühren sind erstat­tungsfähigFalschberatung rechtfertigt Übernahme höherer Wohnkosten

Ein Empfänger von Arbeits­lo­sen­geldes II, der aus seiner zu teuren Wohnung in eine günstigere Wohnung umziehen soll, hat Anspruch auf Erstattung der Maklerkosten durch die zuständige Behörde. Dies hat das Sozialgericht Frankfurt entschieden.

Der Leistungs­emp­fänger bewohnt in Bad Vilbel eine Wohnung, die hinsichtlich ihrer Größe von 52 qm und einer Miethöhe von 409,00 Euro kalt unangemessen teuer ist. Der Leistungsträger, der diese Unter­kunfts­kosten zunächst zahlte, forderte den Leistungs­emp­fänger auf, sich um angemessenen, also günstigeren Wohnraum zu kümmern. Die Übernahme von Maklergebühren schloss er aus.

Das Bemühen um eine billigere Wohnung blieb erfolglos. Auf von Maklern angebotene Wohnungen hatte sich der Leistungs­emp­fänger nicht beworben. Ab dem 01.02.2006 erhielt er daraufhin nur noch verminderte Unter­kunfts­kosten, die einer angemessenen Wohnung entsprochen hätten.

Das Sozialgericht entschied, dass für eine Übergangszeit die unangemessen hohen Unter­kunfts­kosten weiter zu übernehmen seien. Maklergebühren gehörten zu den grundsätzlich erstat­tungs­fähigen Wohnungs­be­schaf­fungs­kosten. Dem Wohnungs­su­chenden könne nicht vorgehalten werden, er habe sich nicht ausreichend um billigeren Wohnraum bemüht. Aufgrund der falschen Beratung hinsichtlich der Erstat­tungs­fä­higkeit von Maklerkosten habe dieser eine Erfolg versprechende Beschaf­fungs­mög­lichkeit nicht in Anspruch genommen.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung des SG Frankfurt am Main vom 25.04.2006

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Beschluss4656

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI