22.11.2024
22.11.2024  
Sie sehen vier Hände, die ineinander greifen.

Dokument-Nr. 7868

Drucken
Urteil02.03.2009Landessozialgericht Nordrhein-WestfalenL 19 AS 61/08
Vorinstanz:
  • Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil12.08.2008, S 30 (22) AS 118/07
ergänzende Informationen

Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen Urteil02.03.2009

Hartz-IV-Empfänger muss Maklercourtage selber bezahlenKostenübernahme nur für Umzug und Wohnungs­be­schaffung

Wer als Hartz-IV-Empfänger mit Hilfe eines Maklers sein Haus verkauft, um in eine kleinere Wohnung zu ziehen, kann keinen Ersatz der Maklerkosten verlangen. Das hat das Landes­so­zi­al­gericht Nordrhein-Westfalen entschieden.

Der kommunale Träger der Grundsicherung könne nach § 22 Absatz 3 Satz 1 SGB II (Sozial­ge­setzbuch II) nur Kosten des Umzugs und der Wohnungs­be­schaffung übernehmen. Eine Maklercourtage für einen Hausverkauf falle nicht darunter. Sie lasse sich weder dem Begriff des Umzugs selbst zuordnen, noch sei sie mit dem Finden und Anmieten einer neuen Wohnung verbunden. Zudem fehlte nach Ansicht des Landes­so­zi­al­ge­richts Nordrhein-Westfalen im Fall des Klägers die von Gesetz geforderte vorherige schriftliche Zustimmung der Behörde.

Hausverkauf unter Einhaltung der Umzugsfrist war nur mit Hilfe eines Maklers möglich

Geklagt hatte ein Hartz-IV-Empfänger aus dem Rhein-Erft-Kreis. Er hatte mit seiner Ehefrau und einer 1987 geborenen Tochter ein Eigenheim - von etwa 170 m² Wohnfläche und einem Schätzwert von 280.000 Euro - bewohnt. Der Kläger hatte das Haus mit Hilfe eines Maklers Ende 2005 verkauft, nachdem die zuständige ARGE die dafür anfallenden, nach Hartz-IV-Maßstäben zu hohen laufenden Kosten nicht mehr übernehmen wollte. Die Provision des Maklers betrug 4.054,20 Euro. Der Kläger hatte argumentiert, innerhalb der von der Behörde gesetzten Umzugsfrist von sechs Monaten sei ihm der Hausverkauf nur durch einen Makler möglich gewesen. Der Verkauf des zunächst bewohnten Eigenheimes stehe in untrennbarem Zusammenhang mit der Beschaffung sozialrechtlich angemessenen Wohnraumes, zu der die Beklagte ihn aufgefordert habe.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung LSG Nordrhein-Westfalen vom 14.05.2009

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil7868

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI