18.10.2024
18.10.2024  
Sie sehen ein altes Ehepaar auf einer Parkbank.
ergänzende Informationen

Sozialgericht Düsseldorf Urteil09.12.2008

Kein Unfall­ver­si­che­rungs­schutz bei familiärer Hilfe beim HausbauSozialgericht Düsseldorf folgt ständiger Rechtsprechung des Bundes­so­zi­al­ge­richts

Das Sozialgericht Düsseldorf hat entschieden, dass der Unfall eines Vaters während der Hilfe beim Hausbau der Tochter keinen Arbeitsunfall darstellt. Die Kammer hat die Klage einer Mönchen­glad­bacher Klägerin, die den Rechtsstreit ihres verstorbenen Ehemannes fortführte, gegen die in Hannover ansässige Berufs­ge­nos­sen­schaft der Bauwirtschaft abgewiesen.

Der Ehemann der Klägerin hatte seiner Tochter und deren Verlobtem beim Neubau ihres Einfa­mi­li­en­hauses geholfen. Nach 2,5 Stunden war er von der Leiter gefallen, als er ein Mauerstück wegstemmte, und hatte sich eine Becken­ring­fraktur zugezogen. Die Beklagte hatte Versi­che­rungs­schutz abgelehnt, da der Ehemann der Klägerin weder als Beschäftigter noch wie ein solcher tätig geworden sei. Seine Tätigkeit sei eine freund­schaftliche Gefäl­lig­keits­leistung gewesen. Außerdem bezweifelte die Beklagte die geplante Dauer des Arbeits­ein­­satzes. Zunächst war von 2 Tagen gesprochen worden, danach von 14 Tagen.

Verwandter wird nicht wie ein Beschäftigter tätig

Das Gericht bestätigte die Auffassung der Beklagten und stützte sich dabei auf die ständige Rechtsprechung des Bundes­so­zi­al­ge­richts. Danach werde wie ein Versicherter tätig, wer eine ernstliche, dem fremden Unternehmen dienende Tätigkeit verrichte, die dem Willen des Unternehmers entspreche, die auch im Rahmen eines Beschäf­ti­gungs­ver­hält­nisses verrichtet werden könnte und die im Hinblick auf die konkreten Umstände einer Tätigkeit auf Grund eines Beschäf­ti­gungs­ver­hält­nisses ähnlich sei. Dies sei auch unter Verwandten möglich. Ein Verwandter werde aber dann nicht wie ein Beschäftigter tätig, wenn die Tätigkeit nach Art, Umfang und Zeitdauer durch das verwandt­schaftliche Verhältnis geprägt sei. Je enger die verwandt­schaftliche Beziehung sei, desto eher erscheine die Annahme gerechtfertigt, dass es sich um Gefäl­lig­keits­dienste handele. Das Gericht ließ dahinstehen, welche der Angaben zur geplanten Dauer des Arbeits­ein­satzes zutraf. Jedenfalls sei die Hilfeleistung noch familiär ge­prägt. Bei der Nähe der verwandt­schaft­lichen Beziehung zwischen Vater und Tochter sei eine solche Gefälligkeit zu erwarten gewesen.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung des SG Düsseldorf vom 21.01.2009

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil7319

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI