21.11.2024
21.11.2024  
Sie sehen ein altes Ehepaar auf einer Parkbank.
ergänzende Informationen

Bayerisches Landessozialgericht Urteil14.02.2007

Keine gesetzliche Unfall­ver­si­cherung bei Familienhilfe auf dem Bau

Der Vater, der seinem Sohn beim Hausbau hilft und dabei einen Unfall erleidet, kann nicht ohne weiteres mit gesetzlichem Versi­che­rungs­schutz rechnen. Das musste ein 50jähriger Maurer aus der Oberpfalz erfahren, der sich beim Einsatz auf der Baustelle des Sohnes erheblich an der Hand verletzte.

Während alle diejenigen, die sich an der Schaffung öffentlich geförderten Wohnraumes beteiligen, direkt von der gesetzlichen Unfall­ver­si­cherung geschützt sind, gilt das nicht für andere Hausbauer.

Der Versuch, einen solchen Schutz auf der Grundlage einer anderen Vorschrift aus dem Sozial­ge­setzbuch 7 zu erlangen, misslingt aber zumeist, wenn es um Familien­an­ge­hörige geht. Das Gesetz weitet zwar den Versi­che­rungs­schutz auf solche Personen aus, die wie Beschäftigte tätig sind, gleichgültig, ob ein Arbeitsvertrag besteht oder Lohn gezahlt wird; doch hat das Bayer. Landes­so­zi­al­gericht dies nicht bei dem klagenden Maurer gelten lassen, der mit seinem Fachwissen seinem Sohn geholfen hatte.

Ausschlaggebend für seine Arbeit sei die familiäre Bindung, und die daraus erwachsende übliche Hilfs­be­reit­schaft. Nur, wenn ein Wille erkennbar gewesen wäre, arbeit­neh­mer­ähnlich für ein "fremdes Untenehmen" tätig zu werden, müsse die Berufs­ge­nos­sen­schaft aus der gesetzlichen Unfall­ver­si­cherung Leistung erbringen.

Bleibt als Fazit nur der Rat, sich bei solcher Mithilfe freiwillig oder privat gegen Unfälle zu versichern.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung des Bayerischen Landessozialgerichts vom 09.03.2007

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil4133

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI