21.11.2024
21.11.2024  
Sie sehen vier Hände, die ineinander greifen.

Dokument-Nr. 25646

Drucken
ergänzende Informationen

Sozialgericht Düsseldorf Urteil16.07.2017

Dauerhaft im Ausland lebender Rentner hat keinen Feststellungs­anspruch für Sachleistungen aus der privaten Pflege­ver­si­cherungSachleistungen sind grundsätzlich nur vom Sozial­versicherungs­träger am jeweiligen Wohn­ort zu gewähren

Das Sozialgericht Düsseldorf hat entschieden, dass ein dauerhaft in Spanien lebender Rentner keinen Anspruch auf Feststellung eines Sach­leistungs­anspruchs aus der privaten Pflege­ver­si­cherung hat.

Der 73-jährige Kläger des zugrunde liegenden Verfahrens begehrte von der beklagten privaten Pflegeversicherung die Feststellung, dass er im Fall des Eintritts der Pflegebedürftigkeit einen Sachleis­tungs­an­spruch (z. B. Erstattung von Rechnungen eines Pflegedienstes, Hilfs­mit­tel­rech­nungen oder Pflege­heim­rech­nungen) gegen die Beklagte hat, da dieser einen etwa doppelt so hohen Wert im Vergleich zu einem Pflege­geldan­spruch habe. Die Beklagte hatte dem Kläger für den Fall anerkannter Pflege­be­dürf­tigkeit lediglich die Zahlung von Pflegegeld avisiert.

Anspruch auf Pflege­sach­leis­tungen ist nicht exportfähig

Das Sozialgericht Düsseldorf begründet die Abweisung der Klage damit, dass das Pflegegeld uneingeschränkt an Versicherte mit Wohnsitz im EU-Ausland zu transferieren sei, ein Anspruch auf Pflege­sach­leis­tungen bzw. auf den entsprechenden Erstat­tungs­an­spruch sei hingegen nicht exportfähig. Sachleistungen seien grundsätzlich nur vom Wohnort­s­o­zi­a­l­ver­si­che­rungs­träger zu gewähren. Eine Ausnahme gelte lediglich für Ruhestands­beamte und ihnen Gleichgestellte. Der Kläger sei jedoch weder Ruhestands­beamter noch ihnen gleichgestellt.

Anspruchs­aus­schluss widerspricht nicht Gleich­be­hand­lungs­grundsatz

Dieses Ergebnis widerspreche insbesondere nicht dem Gleich­be­hand­lungs­grundsatz, da das Versi­che­rungs­system für Beamte und das für sonstige privat oder gesetzlich pflege­pflicht­ver­si­cherte Personen erhebliche Unterschiede aufweise. Sachlicher Grund für die Begrenzung auf Pflegegeld seien die auf das Inland beschränkten Kontroll­mög­lich­keiten der Leistungs­vor­aus­set­zungen sowie der Quali­täts­kon­trolle.

Quelle: Sozialgericht Düsseldorf/ra-online

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil25646

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI