Dokument-Nr. 25646
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Sozialgericht Düsseldorf Urteil16.07.2017
Dauerhaft im Ausland lebender Rentner hat keinen Feststellungsanspruch für Sachleistungen aus der privaten PflegeversicherungSachleistungen sind grundsätzlich nur vom Sozialversicherungsträger am jeweiligen Wohnort zu gewähren
Das Sozialgericht Düsseldorf hat entschieden, dass ein dauerhaft in Spanien lebender Rentner keinen Anspruch auf Feststellung eines Sachleistungsanspruchs aus der privaten Pflegeversicherung hat.
Der 73-jährige Kläger des zugrunde liegenden Verfahrens begehrte von der beklagten privaten Pflegeversicherung die Feststellung, dass er im Fall des Eintritts der Pflegebedürftigkeit einen Sachleistungsanspruch (z. B. Erstattung von Rechnungen eines Pflegedienstes, Hilfsmittelrechnungen oder Pflegeheimrechnungen) gegen die Beklagte hat, da dieser einen etwa doppelt so hohen Wert im Vergleich zu einem Pflegegeldanspruch habe. Die Beklagte hatte dem Kläger für den Fall anerkannter Pflegebedürftigkeit lediglich die Zahlung von Pflegegeld avisiert.
Anspruch auf Pflegesachleistungen ist nicht exportfähig
Das Sozialgericht Düsseldorf begründet die Abweisung der Klage damit, dass das Pflegegeld uneingeschränkt an Versicherte mit Wohnsitz im EU-Ausland zu transferieren sei, ein Anspruch auf Pflegesachleistungen bzw. auf den entsprechenden Erstattungsanspruch sei hingegen nicht exportfähig. Sachleistungen seien grundsätzlich nur vom Wohnortsozialversicherungsträger zu gewähren. Eine Ausnahme gelte lediglich für Ruhestandsbeamte und ihnen Gleichgestellte. Der Kläger sei jedoch weder Ruhestandsbeamter noch ihnen gleichgestellt.
Anspruchsausschluss widerspricht nicht Gleichbehandlungsgrundsatz
Dieses Ergebnis widerspreche insbesondere nicht dem Gleichbehandlungsgrundsatz, da das Versicherungssystem für Beamte und das für sonstige privat oder gesetzlich pflegepflichtversicherte Personen erhebliche Unterschiede aufweise. Sachlicher Grund für die Begrenzung auf Pflegegeld seien die auf das Inland beschränkten Kontrollmöglichkeiten der Leistungsvoraussetzungen sowie der Qualitätskontrolle.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 15.03.2018
Quelle: Sozialgericht Düsseldorf/ra-online
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