Dokument-Nr. 1452
Permalink https://urteile.news/
Sozialgericht Düsseldorf Beschluss23.11.2005
Liaison D'Amour ist keine eheähnliche Lebensgemeinschaft
Eine kurzfristige Liebesbeziehung erfüllt nicht die Voraussetzungen für eine eheähnliche Lebensgemeinschaft. Dies entschied das Sozialgericht Düsseldorf.
Seit Einführung des Arbeitslosengeldes II zum 1. Januar 2005 gilt: Ein erwerbsfähiger Hilfebedürftiger hat dann keinen Anspruch auf Leistungen, wenn ein Mitglied seiner Bedarfsgemeinschaft leistungsfähig ist. Zur Bedarfsgemeinschaft zählen auch die Personen, die mit dem Hilfebedürftigen in einer eheähnlichen Gemeinschaft leben. Eine lediglich kurzzeitige Liebesbeziehung ist keine vom gegenseitigen Einstehen füreinander geprägte eheähnliche Lebensgemeinschaft. Eine solche kurzfristige Liebesbeziehung ist regelmäßig nicht von dem Wunsch der Partner beseelt, den anderen durch Geld- und Unterhaltsleistungen zu unterstützen.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 20.12.2005
Quelle: Pressemitteilung des SG Düsseldorf vom 12.12.2005
Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Beschluss1452
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.