21.11.2024
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Dokument-Nr. 1453

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Sozialgericht Düsseldorf Beschluss23.11.2005

Arbeits­lo­sengeld II: Bespitzeln ist unzulässigBehörden dürfen nicht unangemeldet Ermittlungen anstellen

Zur Ermittlung einer so genannten „eheähnlichen Leben­s­part­ner­schaft“ dürfen Behörden ohne vorherige Information des Betroffenen und ohne dessen Einverständnis nicht den Nachbar oder sonstige Dritte befragen. Dies geht aus einem Beschluss des Sozialgericht Düsseldorfs hervor.

Seit Einführung des Arbeits­lo­sen­geldes II zum 1. Januar 2005 gilt: Ein erwerbsfähiger Hilfe­be­dürftiger hat dann keinen Anspruch auf Leistungen, wenn ein Mitglied seiner Bedarfs­ge­mein­schaft leistungsfähig ist. Zur Bedarfs­ge­mein­schaft zählen auch die Personen, die mit dem Hilfe­be­dürftigen in einer eheähnlichen Gemeinschaft leben. Die tatsächlichen Gegebenheiten darf die Behörde nicht einfach an dem Betroffenen „vorbeiermitteln“. Das widerspricht grundlegenden daten­schutz­recht­lichen Vorschriften und ist daher rechtswidrig und unzulässig, wie das Sozialgericht Düsseldorf urteilte.

Quelle: Pressemitteilung des SG Düsseldorf vom 08.12.2005

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