Dokument-Nr. 2006
Permalink https://urteile.news/
Sozialgericht Düsseldorf Urteil30.09.2005
Eheähnliche Lebensgemeinschaft grundsätzlich erst nach drei JahrenAnrechnung des Partnereinkommens erst nach diesem Zeitraum
Von einer „eheähnlichen Lebensgemeinschaft“ kann in der Regel erst ab einem Zusammenleben von mindestens drei Jahren ausgegangen werden. Dies entschied das Sozialgericht Düsseldorf.
Seit Einführung des Arbeitslosengeldes II zum 01.01.2005 gilt: Ein erwerbsfähiger Hilfebedürftiger hat dann keinen Anspruch auf Leistungen, wenn ein Mitglied seiner Bedarfsgemeinschaft leistungsfähig ist. Zur Bedarfsgemeinschaft zählen auch die Personen, die mit dem Hilfebedürftigen in einer eheähnlichen Gemeinschaft leben.
Mit seiner Entscheidung greift das Sozialgericht eine gängige Praxis der Arbeitsverwaltung auf, die in Frage gestellt wurde, da seitens der jetzt für das Arbeitslosengeld II zuständigen Behörden Bestrebungen bestehen, bereits bei geringeren Zeiträumen von einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft auszugehen. Die Rechtsprechung des Sozialgerichts Düsseldorf findet auch bei einem Senat des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen ihre Bestätigung, der eine eheähnliche Lebensgemeinschaft ebenfalls grundsätzlich erst ab einem Zusammenleben von mindestens drei Jahren annimmt (Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 17.02.2006, AZ.: L 19 B 85/05 AS ER).
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 06.03.2006
Quelle: Pressemitteilung des SG Düsseldorf vom 03.03.2006
Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil2006
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.