15.11.2024
15.11.2024  
Sie sehen vier Hände, die ineinander greifen.
ergänzende Informationen

Sozialgericht Düsseldorf Urteil07.07.2006

Überbrü­ckungsgeld zum zweiten Mal erst nach zwei JahrenWartefrist von 24 Monaten ist verfas­sungsgemäß

Wer innerhalb von 24 Monaten nach Beendigung einer selbstständigen Tätigkeit aufgrund wirtschaft­licher Gründe eine erneute selbstständige Tätigkeit aufnimmt, hat keinen Anspruch auf Überbrü­ckungsgeld. Dies hat das Sozialgericht Düsseldorf entschieden.

Diese Wartefrist sieht § 57 Abs. 4 des Sozial­ge­setz­buches III vor, die der Gesetzgeber zum 01.01.2004 in Kraft gesetzt hat. Das Sozialgericht Düsseldorf urteilte jetzt, dass diese Vorschrift verfas­sungsgemäß ist und weder den Vertrau­ens­schutz eines Versicherten verletzt, der schon einmal eine Selbst­stän­digkeit beendet hat, noch gegen das Rück­wir­kungs­verbot verstößt. Das Gericht hielt die Motive des Gesetzgebers für zulässig. Mit der Vorschrift soll nach den Vorstellungen des Gesetzgebers künftig eine Mehrfach­för­derung ausgeschlossen werden. Die Agentur für Arbeit soll -entgegen der Grundregel in § 57 Abs. 1 und 2 SGB IIII – nicht verpflichtet sein, Existenzgründer fördern zu müssen, die in der Vergangenheit bereits mit ihrer Selbst­stän­digkeit gescheitert waren und somit gezeigt haben, dass sie ihre Arbeits­lo­sigkeit durch die Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit nicht auf Dauer haben beenden oder vermeiden können.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung des SG Düsseldorf vom 24.07.2006

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil2811

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI