22.11.2024
22.11.2024  
Sie sehen vier Hände, die ineinander greifen.
ergänzende Informationen

Sozialgericht Düsseldorf Urteil18.10.2012

Ausgezahlter Resturlaub führt nicht zu einer Minderung des "Hartz-IV"-AnspruchsUrlaub­s­ab­geltung ist mit Entschä­di­gungs­zahlung vergleichbar und darf nicht angerechnet werden

Eine gezahlte Urlaub­s­ab­geltung ist nicht auf den Arbeits­lo­sengeld II-Anspruch anzurechnen. Dies entschied das Sozialgericht Düsseldorf.

Im zugrunde liegenden Streitfall stand der 59-jährigen Klägerin aus Solingen bei Beendigung ihres Arbeits­ver­hält­nisses noch ein Restur­laubs­an­spruch zu, welcher schließlich durch eine so genannte Urlaubsabgeltung in Höhe von ca. 400 Euro brutto (ca. 300 Euro netto) ausgezahlt wurde.

Jobcenter rechnet Urlaub­s­ab­geltung als Einkommen mindernd auf Arbeits­lo­sengeld an

Das aufgrund der eingetretenen Arbeits­lo­sigkeit zuständige Jobcenter Solingen rechnete diesen Betrag als Einkommen mindernd auf das der Klägerin und ihrem Ehemann bewilligte Arbeits­lo­sengeld II an. Die Richter des Sozialgerichts Düsseldorf gaben der hiergegen erhobenen Klage statt und verurteilten das Jobcenter zu einer Auszahlung des angerechneten Betrags.

Urlaub­s­ab­geltung stellt keine zweckbestimmte Einnahme dar

Das Gericht begründet seine Entscheidung damit, dass es sich bei der gezahlten Urlaub­s­ab­geltung um eine zweckbestimmte Einnahme handele, die nach den Bestimmungen des SGB II nicht als Einkommen anzurechnen sei. Die Urlaub­s­ab­geltung diene einem anderen Zweck als das Arbeits­lo­sengeld II. Während Letzteres als staatliche Existenzsicherung den Lebensunterhalt des Begünstigten gewährleisten soll, diene die Urlaub­s­ab­geltung allein dazu, den (vormaligen) Arbeitnehmer für die aus betrieblichen Gründen entgangenen Urlaubsfreuden zu entschädigen. Die Urlaub­s­ab­geltung sei daher mit einer Entschä­di­gungs­zahlung zu vergleichen, die den Empfänger finanziell in die Lage versetzen solle, die verpasste Erholungsphase durch anderweitige Aktivitäten (Restau­rant­besuche, Wellness oder Ähnliches) nachzuholen. Um diesen Zweck nicht zu unterlaufen, sei die Urlaub­s­ab­geltung nicht auf das Arbeits­lo­sengeld II anzurechnen.

Quelle: Sozialgericht Düsseldorf/ra-online

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil14648

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI