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Sozialgericht Düsseldorf Urteil08.12.2015

Alkohol während der Schwangerschaft - Kind hat keinen Anspruch auf Opferent­schä­digungAlkoholkonsum einer Mutter während der Schwangerschaft sei keine Straftat

Das Sozialgericht Düsseldorf hat die Klage eines 58-Jährigen auf eine Versorgung nach dem Opfer­entschädigungs­gesetz wegen des Alkoholkonsums seiner Mutter während der Schwangerschaft abgewiesen.

Der aus Grevenbroich stammende Kläger machte geltend, dass bei ihm 2012 eine fetale Alkohol­spek­trum­stö­rungen (FASD) festgestellt worden sei. Seine Mutter habe während der Schwangerschaft mit ihm Alkohol getrunken und ihn dadurch massiv geschädigt. Der beklagte Landschafts­verband Rheinland lehnte den Versor­gungs­antrag des Klägers ab, da er kein Opfer eines vorsätzlichen rechtswidrigen tätlichen Angriffs geworden sei.

Lebenswandel einer Schwangeren unterliegt allein deren Persön­lich­keits­rechten

Das Sozialgericht Düsseldorf konnte keine Gewalttat gegen den Kläger im Sinne des Opferent­schä­di­gungs­ge­setzes feststellen. Der Alkoholkonsum einer Mutter während der Schwangerschaft sei keine Straftat. Die Leibesfrucht könne kein Opfer einer Körper­ver­letzung sein. Nur das ungeborene Leben selbst sei strafrechtlich geschützt. Der Versuch eines illegalen Schwan­ger­schafts­ab­bruchs durch die Mutter des Klägers sei hier jedoch nicht erweislich gewesen. Der Lebenswandel einer Schwangeren unterliege deren Persön­lich­keits­rechten und lasse sich außerhalb des Strafrechts nicht durch staatliche Eingriffe beeinflussen.

Quelle: Sozialgericht Düsseldorf/ra-online

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