20.01.2025
Urteile, erschienen im Dezember 2024
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
48       1
49 2345678
50 9101112131415
51 16171819202122
52 23242526272829
1 3031     
Urteile, erschienen im Januar 2025
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
1   12345
2 6789101112
3 13141516171819
4 20212223242526
5 2728293031  
Unser Newsletter wird demnächst umgestellt...

Als Nachfolger des erfolgreichen Portals kostenlose-urteile.de werden wir demnächst auch dessen Newsletter übernehmen und unter dem Namen urteile.news weiter betreiben.

Solange können Sie sich noch über kostenlose-urteile.de bei unserem Newsletter anmelden. Er enthält trotz des Namens kostenlose-urteile.de alle neuen Urteilsmeldungen von urteile.news und verweist auch dahin.

Wir bitten für die Unannehmlichkeiten um ihr Verständnis.

> Anmeldung und weitere Informationen
20.01.2025  
Sie sehen vier Hände, die ineinander greifen.

Dokument-Nr. 6898

Drucken
ergänzende Informationen

Sozialgericht Dresden Beschluss22.10.2008

Kürzung des Arbeits­lo­sen­geldes II in Wohnge­mein­schaften durch die Arge Dresden rechtswidrigIn WG ist Richtwert für Ein-Personen-Haushalt anzuwenden

Empfänger von Arbeits­lo­sengeld II, die in einer Wohnge­mein­schaft leben, können sich erfolgreich gegen eine Kürzung ihrer Kosten der Unterkunft wehren. Die von der Arge Dresden angewendete Dienstanweisung steht im Widerspruch zur aktuellen Rechtsprechung des Bundes­so­zi­al­ge­richts. Das hat das Sozialgericht Dresden festgestellt.

Die 29 Jahre alte Antragstellerin bezieht Arbeits­lo­sengeld II und lebt mit einem Bekannten in einer Wohngemeinschaft. Für die 72 m² große Wohnung fällt eine Warmmiete von 579 € an. Davon trägt die Antragstellerin die Hälfte (289,50 €). Die Arge Dresden übernahm nur 205,80 €. Dies sind 50 % des Richtwertes für einen Zwei-Personen-Haushalt in Dresden. Die Antragstellerin beantragte Eilrechtsschutz vor dem Sozialgericht Dresden.

Der Eilantrag hatte Erfolg. Die Arge Dresden hat sich an ein Urteil des Bundes­so­zi­al­ge­richts vom 18.06.2008 (vgl. BSG, Urteil v. 18.06.2008 - B 14/11b AS 61/06 R -) zu halten. Danach ist der Richtwert für einen Ein-Personen-Haushalt anzuwenden, auch wenn eine Wohnge­mein­schaft mit weiteren Personen besteht. Laut Stadt­rats­be­schluss der Landes­hauptstadt Dresden sind dies aktuell 308,70 € warm. Da die Kosten der Antragstellerin niedriger sind, ist für eine Kürzung kein Raum. Sie hat Anspruch auf Erstattung der von ihr getragenen vollen Miet- und Heizkosten, lediglich gekürzt um eine Pauschale für Warmwas­ser­be­reitung von 6,33 €.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung des SG Dresden vom 28.10.2008

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Beschluss6898

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI