18.10.2024
18.10.2024  
Sie sehen ein altes Ehepaar auf einer Parkbank.
ergänzende Informationen

Sozialgericht Dortmund Urteil12.06.2015

Keine abschlagsfreie Altersrente mit 63 für Bestandsrentner mit AbschlägenNach bindender Bewilligung einer Altersrente ist der Wechsel in eine Altersrente für besonders langjährig Versicherte ausgeschlossen

Rentner, die bereits eine Altersrente mit Abschlägen wegen vorzeitiger Inanspruchnahme beziehen, können nicht in die zum 01.07.2014 eingeführte abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte wechseln. Dies hat das Sozialgericht Dortmund im Falle einer Versicherten aus Hamm entschieden, die bereits seit dem 01.05.2013 Altersrente für Frauen mit einem Abschlag von 5,7 % für 19 Monate vorzeitiger Inanspruchnahme bezieht.

Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) Bund lehnte einen Wechsel in die zum 01.07.2014 eingeführte Altersrente für besonders langjährig Versicherte mit 45 Beitragsjahren und vollendetem 63. Lebensjahr (§ 236 b SGB VI) ab.

Klägerin wehrt sich gegen Ungleich­be­handlung

Mit der hiergegen erhobenen Klage rügte die Klägerin eine nicht gerechtfertigte Ungleich­be­handlung. Ein Rente­n­art­wechsel müsse möglich sein, weil sie die gesetzlichen Voraussetzungen der abschlagsfreien vorzeitigen Altersrente erfülle. Auf den Zeitpunkt der Rente­n­an­trag­stellung könne es insoweit nicht ankommen. Der Gesetzgeber habe den langjährig versicherten privilegierten Jahrgängen eine abschlagsfreie Rente ermöglichen wollen.

Sozialgericht: Nach bindender Bewilligung einer Altersrente ist der Wechsel in eine Altersrente für besonders langjährig Versicherte ausgeschlossen

Das Sozialgericht Dortmund hat die Klage als unbegründet abgewiesen. Nach bindender Bewilligung einer Altersrente sei der Wechsel in eine Altersrente für besonders langjährig Versicherte gemäß § 34 Abs. 4 SGB VI ausgeschlossen. Der Ausschluss des Rente­n­art­wechsels sei durch die Einführung der abschlagsfreien Altersrente mit 63 zum 01.07.2014 nicht modifiziert worden. Der Gesetzgeber habe auch eine Stich­tags­re­gelung zur Einführung der Privilegierung von langjährig Versicherten treffen dürfen. Damit liege weder eine Regelungslücke noch eine ungerecht­fertigte Ungleich­be­handlung von Bestands­rentnern vor.

Quelle: ra-online, Sozialgericht Dortmund (pm)

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil21363

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI