21.11.2024
21.11.2024  
Sie sehen ein altes Ehepaar auf einer Parkbank.
ergänzende Informationen

Sozialgericht Dortmund Urteil03.07.2017

Berechnung des Gefahrtarifs der Unfall­ver­si­cherung bei veränderten ArbeitsinhaltenVeränderungen der Arbeitswelt durch Verschieben von Produktions­prozessen in Billig­lohn­länder ist Rechnung zu tragen

Verlagert ein Textil­un­ter­nehmen seine Produktion in Billig­lohn­länder, ist der Gefahrtarif zur Berechnung der Unfall­versicherungs­beiträge nach dem geringeren Gefährdungs­potential der verbleibenden logistischen und vertrieblichen Tätigkeiten am Stammsitz der Firma zu bestimmen. Dies entschied das Sozialgericht Dortmund.

Im zugrunde liegenden Fall wandte sich ein sauerländischer Strumpf­her­stellers mit seiner Klage dagegen, dass die Berufsgenossenschaft bei der Berechnung von Beiträgen zur gesetzlichen Unfallversicherung Gefahr­ta­rif­stellen verwendete, die auf die physische Erzeugung von Produkten abstellten. Das Unternehmen machte geltend, nunmehr ein Handels­un­ter­nehmen zu sein, das den Vertrieb von Waren betreibe und nur noch in geringem Umfang selbst Waren produziere.

Berufs­ge­nos­sen­schaft muss bei Berechnung Verschieben von Produk­ti­o­ns­pro­zessen in Billig­lohn­länder beachten

Das Sozialgericht Dortmund gab der Klage im Wesentlichen statt und verpflichtete die Berufs­ge­nos­sen­schaft, die verbleibenden Arbeitsplätze in Logistik und Vertrieb nicht Gefahr­ta­rif­stellen des Produk­ti­o­ns­be­reiches, sondern ihrem geringeren Gefah­ren­po­tential entsprechend denen des Handels­be­reiches zuzuordnen. Die Berufs­ge­nos­sen­schaft habe die konkreten Aufgabenfelder der Arbeitnehmer genauer in den Blick zu nehmen, um den Veränderungen der Arbeitswelt durch das mit der Globalisierung einhergehende Verschieben von Produk­ti­o­ns­pro­zessen in Billig­lohn­länder Rechnung zu tragen.

Quelle: Sozialgericht Dortmund/ra-online

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil24563

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI