18.01.2025
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18.01.2025  
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Sozialgericht Dortmund Beschluss22.06.2017

Sozialgericht verhängt wegen missbräuch­licher Rechts­ver­tei­digung Verschul­den­s­kosten gegen Jobcenter HagenJobcenter muss gemäß § 192 des Sozial­gerichts­gesetzes Verschul­den­s­kosten in Höhe von 500 Euro zahlen

Verweigert ein Jobcenter EU-Ausländern, die wegen eines Minijobs als Arbeitnehmer anzusehen sind, aufstockendes Arbeits­lo­sengeld II, ohne hierfür eine Stütze im Gesetz oder in der Rechtsprechung zu finden, kann das Sozialgericht der Behörde bereits im Eilverfahren wegen missbräuch­licher Rechts­ver­tei­digung Verschul­den­s­kosten auferlegen. Dies ergibt sich aus dem Beschluss des Sozialgerichts Dortmund.

Im zugrunde liegenden Fall hatte das Jobcenter Hagen einer seit 2014 in Deutschland lebenden rumänischen Familie mit vier Kindern Arbeits­lo­sengeld II bzw. Sozialgeld verweigert, obwohl der Familienvater angab, Arbeitnehmer mit einer Tätigkeit als Paketsortierer in einem DPD-Depot zu sein.

Jobcenter mehrfach zur Zahlung des offensichtlich bestehenden Leistungs­an­spruchs aufgefordert

Nachdem das Sozialgericht anhand der vorgelegten Unterlagen und im Rahmen eines Erörte­rungs­termins die Angaben des Antragsstellers überprüft und das Jobcenter wegen der geringen Anforderungen an die Arbeit­neh­me­rei­gen­schaft auf den offensichtlich bestehenden Leistungsanspruch der Familie wiederholt hingewiesen hatte, erfolgte gleichwohl keine behördliche Abhilfe.

Jobcenter per einstweiliger Anordnung zur vorläufigen Zahlung von Grund­si­che­rungs­leis­tungen verurteilt

Das Gericht erließ daraufhin eine einstweilige Anordnung gegenüber dem Jobcenter zur vorläufigen Zahlung von Grundsicherungsleistungen. Zugleich erlegte es dem Jobcenter - wie auch in vorangegangenen Verfahren - gemäß § 192 des Sozial­ge­richts­ge­setzes Verschuldenskosten von 500 Euro auf. Das Verhalten der Behörde erwecke den Eindruck, dass sie es in einer Vielzahl derartiger Fälle regelmäßig darauf anlege, nur zu leisten, wenn sie von dem Gericht dazu verpflichtet werde. Das Jobcenter Hagen behindere damit die Gewährung effektiven sozial­ge­richt­lichen Rechtsschutzes.

Quelle: Sozialgericht Dortmund/ra-online

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