Sozialgericht Dortmund Beschluss22.06.2017
Sozialgericht verhängt wegen missbräuchlicher Rechtsverteidigung Verschuldenskosten gegen Jobcenter HagenJobcenter muss gemäß § 192 des Sozialgerichtsgesetzes Verschuldenskosten in Höhe von 500 Euro zahlen
Verweigert ein Jobcenter EU-Ausländern, die wegen eines Minijobs als Arbeitnehmer anzusehen sind, aufstockendes Arbeitslosengeld II, ohne hierfür eine Stütze im Gesetz oder in der Rechtsprechung zu finden, kann das Sozialgericht der Behörde bereits im Eilverfahren wegen missbräuchlicher Rechtsverteidigung Verschuldenskosten auferlegen. Dies ergibt sich aus dem Beschluss des Sozialgerichts Dortmund.
Im zugrunde liegenden Fall hatte das Jobcenter Hagen einer seit 2014 in Deutschland lebenden rumänischen Familie mit vier Kindern Arbeitslosengeld II bzw. Sozialgeld verweigert, obwohl der Familienvater angab, Arbeitnehmer mit einer Tätigkeit als Paketsortierer in einem DPD-Depot zu sein.
Jobcenter mehrfach zur Zahlung des offensichtlich bestehenden Leistungsanspruchs aufgefordert
Nachdem das Sozialgericht anhand der vorgelegten Unterlagen und im Rahmen eines Erörterungstermins die Angaben des Antragsstellers überprüft und das Jobcenter wegen der geringen Anforderungen an die Arbeitnehmereigenschaft auf den offensichtlich bestehenden Leistungsanspruch der Familie wiederholt hingewiesen hatte, erfolgte gleichwohl keine behördliche Abhilfe.
Jobcenter per einstweiliger Anordnung zur vorläufigen Zahlung von Grundsicherungsleistungen verurteilt
Das Gericht erließ daraufhin eine einstweilige Anordnung gegenüber dem Jobcenter zur vorläufigen Zahlung von Grundsicherungsleistungen. Zugleich erlegte es dem Jobcenter - wie auch in vorangegangenen Verfahren - gemäß § 192 des Sozialgerichtsgesetzes Verschuldenskosten von 500 Euro auf. Das Verhalten der Behörde erwecke den Eindruck, dass sie es in einer Vielzahl derartiger Fälle regelmäßig darauf anlege, nur zu leisten, wenn sie von dem Gericht dazu verpflichtet werde. Das Jobcenter Hagen behindere damit die Gewährung effektiven sozialgerichtlichen Rechtsschutzes.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 22.06.2017
Quelle: Sozialgericht Dortmund/ra-online