23.11.2024
23.11.2024  
Sie sehen eine Geldbörse mit einer Gesundheitskarte von einer deutschen Krankenversicherung.
ergänzende Informationen

Sozialgericht Berlin Urteil14.06.2007

Krebs-Therapie: Krankenkasse muss nicht für unwirksame Vitamin-Präparate zahlen

Die gesetzliche Kranken­ver­si­cherung ist nicht verpflichtet, die Kosten für Vitamin-Präparate zu erstatten, die ein Berliner Krebs-Patient per Versandhandel in Holland gekauft hatte, weil er sich davon die Heilung seiner Krankheit versprach. Ein entsprechendes Urteil hat das Berliner Sozialgericht gefällt.

Im Jahr 2003 wurde bei einem Berliner Patienten Krebs festgestellt. Die Ärzte eines Berliner Krankenhauses operierten den damals 69jährigen Mann. Sie beschrieben in ihrem Bericht einen „unkomplizierten“ Verlauf. Derzeit sei keine weitere „adjuvante“ Therapie erforderlich (Chemotherapie oder ähnliches).

Der Patient nahm in der Folge auch keine andere schul­me­di­zi­nische Behandlung in Anspruch. Er bestellte sich vielmehr Vitamin­prä­parate von einer holländischen Firma. Drei Jahre lang ließ er sich die Präparate zuschicken und zahlte dafür insgesamt 4.200 EUR. Nach Abschluss der Lieferungen beantragte er bei seiner gesetzlichen Krankenkasse die Erstattung der Kosten. Die Krankenkasse verweigerte die Zahlung. Ihrer Auffassung nach hatte der Patient mit den Vitamin­prä­paraten gar keine „Arzneimittel“, sondern lediglich „Lebensmittel“ erhalten. Der Patient vertritt die Auffassung, dass er sein Überleben nur diesen Vitamin­prä­paraten verdanke. Die Kasse sei daher zur Erstattung der Kosten verpflichtet.

Das Berliner Sozialgericht hat nun die Klage abgewiesen. Das Gericht berücksichtigte dabei die neue Rechtsprechung des Bundes­ver­fas­sungs­ge­richts. Danach sind die gesetzlichen Krankenkassen in Ausnahmefällen zur Finanzierung von Behandlungen verpflichtet, obwohl sie nicht im Leistungs­katalog der Kassen enthalten sind. Die Ausnah­me­kri­terien waren nach Feststellung des Gerichts im vorliegenden Fall jedoch nicht erfüllt, insbesondere zu den folgenden zwei Punkten:

• So hatte kein Arzt die Verantwortung für die Behandlung mit den Präparaten übernommen. Der Kläger hatte sich die Präparate vielmehr per Versandhandel aus Holland besorgt.

• In der mündlichen Urteils­be­gründung wurde außerdem darauf hingewiesen, dass das Gericht keine ausreichenden Indizien für eine Wirksamkeit der Präparate habe feststellen können. Das Gericht bezog sich insbesondere auf eine Studie der Charité, die Anfang des Jahres veröffentlicht wurde. Forscher der Charité hatten Präparate dieses Herstellers bei Tierversuchen eingesetzt und konnten keinen positiven Effekt der Präparate bei Krebs­er­kran­kungen feststellen.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung des SG Berlin vom 15.06.2007

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil4400

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI