18.01.2025
Urteile, erschienen im Dezember 2024
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
48       1
49 2345678
50 9101112131415
51 16171819202122
52 23242526272829
1 3031     
Urteile, erschienen im Januar 2025
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
1   12345
2 6789101112
3 13141516171819
4 20212223242526
5 2728293031  
Unser Newsletter wird demnächst umgestellt...

Als Nachfolger des erfolgreichen Portals kostenlose-urteile.de werden wir demnächst auch dessen Newsletter übernehmen und unter dem Namen urteile.news weiter betreiben.

Solange können Sie sich noch über kostenlose-urteile.de bei unserem Newsletter anmelden. Er enthält trotz des Namens kostenlose-urteile.de alle neuen Urteilsmeldungen von urteile.news und verweist auch dahin.

Wir bitten für die Unannehmlichkeiten um ihr Verständnis.

> Anmeldung und weitere Informationen
18.01.2025  
Sie sehen ein altes Ehepaar auf einer Parkbank.

Dokument-Nr. 3604

Drucken
ergänzende Informationen

Sozialgericht Aachen Urteil08.12.2006

Hat der wegen Leistungs­miss­brauchs Angezeigte Anspruch auf Namensnennung des Anzeigenden?Schutzwürdiges Geheim­hal­tungs­in­teresse

Wenn ein Arbeits­lo­sengeld II-Empfänger durch eine unbekannte Person bei der zuständigen Behörde anzeigt wird, weil er Nebeneinkünfte haben soll, dann hat der Angezeigte nicht ohne weiteres Anspruch auf Nennung des Anzeigenden. Das geht aus einem Urteil des Sozialgerichts Aachen hervor.

Ein Leistungs­emp­fänger (Arbeits­lo­sengeld II) wurde von einer Kundin angezeigt, er betreibe ein Fotostudio für Portrait-, Mode- und Aktfotografie und werbe hierfür auch im Internet. Hieraus erziele er Einkommen. Der Leistungs­emp­fänger (Kläger) fürchtet, man werde ihm das Arbeits­lo­sengeld II kürzen oder streichen. Er will den Namen des Informanten wissen, um sich zur Wehr setzen zu können. Die beklagte Behörde (ARGE) will aber den Namen nicht herausgeben.

Die 8. Kammer des Sozialgerichts Aachen unter Vorsitz von Vizepräsident des Sozialgerichts Dr. Martin Kühl sah hierzu auch keine Verpflichtung der beklagten ARGE. Es könne durchaus ein schutzwürdiges Geheim­hal­tungs­in­teresse des Informanten bestehen, das die Verwaltung nur dann nicht zu beachten habe, wenn der Anzeigende wider besseres Wissen oder leichtfertig falsche Angaben gemacht habe. Dafür habe es hier keine Anhaltspunkte gegeben, zumal der Inter­ne­t­auftritt des Klägers den Anzeigeinhalt teilweise bestätige. Andererseits könne sich die beklagte ARGE bei den Kläger belastenden Entscheidungen auf den Anzei­ge­er­statter als Zeugen nur berufen, wenn sie dessen Namen offen lege. Da die Beklagte aber nach einer Überprüfung der Angelegenheit keine für den Kläger nachteiligen Regelungen getroffen habe, gebe es derzeit ohnehin nichts, wogegen der Kläger sich verteidigen müsse.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung des SG Aachen vom 08.12.2006

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil3604

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI