18.01.2025
Urteile, erschienen im Dezember 2024
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
48       1
49 2345678
50 9101112131415
51 16171819202122
52 23242526272829
1 3031     
Urteile, erschienen im Januar 2025
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
1   12345
2 6789101112
3 13141516171819
4 20212223242526
5 2728293031  
Unser Newsletter wird demnächst umgestellt...

Als Nachfolger des erfolgreichen Portals kostenlose-urteile.de werden wir demnächst auch dessen Newsletter übernehmen und unter dem Namen urteile.news weiter betreiben.

Solange können Sie sich noch über kostenlose-urteile.de bei unserem Newsletter anmelden. Er enthält trotz des Namens kostenlose-urteile.de alle neuen Urteilsmeldungen von urteile.news und verweist auch dahin.

Wir bitten für die Unannehmlichkeiten um ihr Verständnis.

> Anmeldung und weitere Informationen
18.01.2025  
Sie sehen vier Hände, die ineinander greifen.

Dokument-Nr. 17464

Drucken
ergänzende Informationen

Sozialgericht Aachen Urteil17.12.2013

Betreuungsgeld: In das Gesetz aufgenommene Stich­tags­re­gelung ist rechtmäßigStich­tags­re­gelung verstößt nicht gegen verfassungs­rechtlichen Gleichheitssatz

Das Sozialgericht Aachen hat im bundesweit ersten Urteil über das zum 1. August 2013 eingeführte Betreuungsgeld entschieden, dass die in das Gesetz aufgenommene Stich­tags­re­gelung rechtmäßig ist.

Im zugrunde liegenden Streitfall klagte der Vater eines vor dem 1. August 2012 geborenen Kindes, der sein Kind erzieht und das neue Betreuungsgeld beantragt hatte. Die beklagte Städteregion Aachen hatte den Antrag unter Hinweis auf die geltende Stich­tags­re­gelung abgelehnt. Diese sieht vor, dass Betreuungsgeld nicht für Kinder geleistet wird, die vor dem 1. August 2012 geboren sind.

Zeitliche Anknüpfung des gesetzlichen Leistungs­an­spruchs an den Geburtstag des Kindes sachlich gerechtfertigt

Zu Recht, entschied das Sozialgericht. Der klagende Vater hatte argumentiert, die Stich­tags­re­gelung verstoße gegen den verfas­sungs­recht­lichen Gleichheitssatz und verletze außerdem das Grundrecht auf Familie. Dem folgten die Aachener Richter nicht. Die zeitliche Anknüpfung des gesetzlichen Leistungs­an­spruchs an den Tag der Geburt eines Kindes sei sachlich gerechtfertigt. Sie verhindere die Unterbrechung des Bezugs von Elterngeld und Betreuungsgeld und vermeide überdies einen erheblichen zusätzlichen Verwal­tungs­aufwand, der durch erhöhte Fallzahlen bei der neu eingeführten Leistung entstehen würde. Hierbei handele es sich um eine sozial- und fiska­l­po­li­tische Entscheidung des Gesetzgebers, die sich innerhalb des verfas­sungs­rechtlich eingeräumten Gestal­tungs­spielraums bewege.

Quelle: Sozialgerichtsbarkeit/Sozialgericht Aachen/ra-online

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil17464

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI