18.01.2025
Urteile, erschienen im Dezember 2024
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
48       1
49 2345678
50 9101112131415
51 16171819202122
52 23242526272829
1 3031     
Urteile, erschienen im Januar 2025
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
1   12345
2 6789101112
3 13141516171819
4 20212223242526
5 2728293031  
Unser Newsletter wird demnächst umgestellt...

Als Nachfolger des erfolgreichen Portals kostenlose-urteile.de werden wir demnächst auch dessen Newsletter übernehmen und unter dem Namen urteile.news weiter betreiben.

Solange können Sie sich noch über kostenlose-urteile.de bei unserem Newsletter anmelden. Er enthält trotz des Namens kostenlose-urteile.de alle neuen Urteilsmeldungen von urteile.news und verweist auch dahin.

Wir bitten für die Unannehmlichkeiten um ihr Verständnis.

> Anmeldung und weitere Informationen
18.01.2025  
Sie sehen die Silhouette einer Person, welche an einer Wand mit vielen kleinen Bildern vorbeigeht.
ergänzende Informationen

Oberverwaltungsgericht des Saarlandes Urteil30.11.2007

Polizeiliche Durchsuchung eines weiblichen Fußball-Fans rechtswidrigKriterien zur Bestimmung von Verdächtigen waren zu "unscharf"

Das Oberver­wal­tungs­gericht des Saarlandes hat auf die Klage einer Anhängerin des 1. FC Dynamo Dresden festgestellt, dass ihre körperliche - mit Entkleiden verbundene - Durchsuchung durch Polizei­be­am­tinnen anlässlich der Fußba­ll­zweitliga-Begegnung zwischen dem 1. FC Saarbrücken und dem 1. FC Dynamo Dresden am 11.03.2005 vor dem Saarbrücker Ludwig­spa­rk­stadion rechtswidrig war.

Bei diesem Spiel vorangegangenen Auswärtsspielen des 1. FC Dynamo Dresden - u.a. in Karlsruhe - war es zu massiven Ausschreitungen durch Dresdner Fans gekommen, bei denen Pyrotechnik abgebrannt, in Richtung Gastgeberblöcke abgeschossen und auf Ordner geworfen worden war. Trotz verstärkter Einlass­kon­trollen war es dort Fans gelungen, Pyrotechnik - sogar mit Heftpflaster aufgeklebt im Intimbereich - in die Stadien mitzubringen. Nachdem die Dresdner Polizei im Vorfeld und am Spieltag die Saarbrücker Kollegen darüber informiert hatte, dass "unverdächtige Dynamo-Fans", nämlich unscheinbare jüngere, ältere und insbesondere weibliche Fans von sogenannten Problem-Fans als Transporteure eingesetzt würden, um Gegenstände wie Waffen, Rauchpulver und Signalmunition ins Stadion zu schmuggeln, veranlasste die beklagte Landes­po­li­zei­di­rektion die Durchsuchung "unverdächtiger Dynamo-Fans", darunter die der Klägerin.

In seiner Entscheidung ist das Oberver­wal­tungs­gericht zu dem Ergebnis gelangt, dass Spiel­be­su­che­rinnen und Spielbesucher, die den im Vorfeld mitgeteilten Kriterien solcher potentiellen Transporteure entsprachen, zur Abwendung der aufgrund entsprechender Vorfälle bei vorangegangenen Spielen zu befürchtenden Gefahren für Leib und Leben durch den Einsatz pyrotechnischer Materialien grundsätzlich durchsucht werden durften. Dabei konnte angesichts des hohen Ranges der Rechtsgüter, deren Bedrohung vorliegend zu befürchten war, prinzipiell auch eine mit einem Entkleiden verbundene - einen schwerwiegenden Eingriff in das Persön­lich­keitsrecht darstellende - Durchsuchung solcher potentiellen Transporteure im Einzelfall zulässig sein.

Zu beanstanden war die umstrittene Maßnahme im Falle der Klägerin jedoch deshalb, weil die von der Polizei entwickelten Kriterien zur Bestimmung potentieller Trans­port­personen - von der Natur der Sache her - "unscharf" waren und erwarten ließen, dass es sich bei der überwiegenden Mehrheit der hiernach zur Durchsuchung ausgewählten Personen um "harmlose" Spiel­be­su­che­rinnen und Spielbesucher handeln würde, gleichwohl aber zusätzliche Vorgaben zur Wahrung der Verhält­nis­mä­ßigkeit fehlten, die hätten sicherstellen können, dass sich die Inanspruchnahme der so genannten "Unverdächtigen" auf das unerlässliche Minimum beschränkte. Gemessen hieran waren Umfang sowie Art und Weise der Durchsuchung der Klägerin unver­hält­nismäßig.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung des OVG des Saarlandes vom 14.12.2007

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil5328

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI