02.10.2025
Urteile, erschienen im September2025
 MoDiMiDoFrSaSo
361234567
37891011121314
3815161718192021
3922232425262728
402930     
Urteile, erschienen im Oktober2025
 MoDiMiDoFrSaSo
40  12345
416789101112
4213141516171819
4320212223242526
442728293031  
Unser Newsletter wird demnächst umgestellt...

Als Nachfolger des erfolgreichen Portals kostenlose-urteile.de werden wir demnächst auch dessen Newsletter übernehmen und unter dem Namen urteile.news weiter betreiben.

Solange können Sie sich noch über kostenlose-urteile.de bei unserem Newsletter anmelden. Er enthält trotz des Namens kostenlose-urteile.de alle neuen Urteilsmeldungen von urteile.news und verweist auch dahin.

Wir bitten für die Unannehmlichkeiten um ihr Verständnis.

> Anmeldung und weitere Informationen
02.10.2025 
Sie sehen ein schwarze Fläche auf der groß das international Zeichen für Biogefährdung zu sehen ist. Darunter sind die Schriftzüge „Corona“ und „COVID-19“ zu lesen.

Dokument-Nr. 35439

Sie sehen ein schwarze Fläche auf der groß das international Zeichen für Biogefährdung zu sehen ist. Darunter sind die Schriftzüge „Corona“ und „COVID-19“ zu lesen.
Drucken
Urteil09.09.2025Oberverwaltungsgericht des Saarlandes2 C 138/24, 2 C 139/24, 2 C 140/24, 2 C 141/24, 2 C 142/24
ergänzende Informationen

Oberverwaltungsgericht des Saarlandes Urteil09.09.2025

Saarländische Einzelhändler scheitern mit Klage gegen Corona-Maßnahmen betreffend der Schließung von LadengeschäftenOberver­wal­tungs­gericht weist Normen­kon­trol­lanträge gegen Corona-Maßnahmen zurück

Der 2. Senat des Oberver­wal­tungs­ge­richts des Saarlandes hat mit aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 9. September 2025 ergangenen Urteilen die Normen­kon­trol­lanträge verschiedener Antrag­stel­le­rinnen gegen Bestimmungen der Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie - VO-CP - zurückgewiesen (Az.: 2 C 138/24, 2 C 139/24, 2 C 140/24, 2 C 141/24, 2 C 142/24). Die Verfahren betreffen die zeitweise Schließung des Einzelhandels bzw. dessen Beschränkung der Öffnung.

In dem Verfahren 2 C 142/24 richtete sich die Betreiberin eines großen Warenhauses gegen die durch die Verordnung in der Fassung vom 17.04.2020 für die Zeit vom 20.04.2020 bis zum 03.05.2020 angeordnete Schließung von Ladengeschäften des Einzelhandels jeder Art mit mehr als 800 m² nebst den Ausnah­me­re­ge­lungen.

Die Antrag­stel­le­rinnen der Verfahren 2 C 138/24, 2 C 140/24 und 2 C 141/24 wandten sich u. a. gegen die durch die Verordnung in der Fassung vom 18.02.2021 für die Zeit vom 22.02.2021 bis zum 28.02.2021 angeordnete Schließung von Ladengeschäften des Einzelhandels. Davon ausgenommen waren etwa der Lebens­mit­te­l­ein­zel­handel oder Verkaufsstellen mit einem Mischsortiment, das im Schwerpunkt privilegierte Waren umfasste.

Die Antrag­stel­le­rinnen des Verfahrens 2 C 139/24 richteten sich gegen Bestimmungen der Verordnung in der Fassung vom 22.12.2021, die vom 23.12.2021 bis zum 30.12.2021 galt. Danach war der Besuch von Ladenlokalen grundsätzlich ausschließlich denjenigen Kundinnen und Kunden gestattet, die einen sog. 2G-Nachweis (d. h. einen Nachweis über einen Impfschutz gegen COVID-19 oder über eine Genesung von einer COVID-19-Erkrankung) vorlegen konnten. Ausnahmen galten wiederum für den Zugang zu bestimmten Misch­sor­ti­mentern.

Nach Auswertung der damaligen Erkennt­nis­quellen zum Infek­ti­o­ns­ge­schehen, insbesondere der jeweiligen Risikoein­schätzung des Robert Koch-Instituts, ist das Oberver­wal­tungs­gericht zu der Auffassung gelangt, dass die in Streit stehenden Schließungen beziehungsweise Beschränkungen des Einzelhandels nicht unver­hält­nismäßig in die Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) oder die Eigen­tums­freiheit (Art. 14 Abs. 1 GG) der Antrag­stel­le­rinnen eingriffen. Auch ein Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG wurde verneint.

Quelle: Oberverwaltungsgericht des Saarlandes, ra-online (pm/pt)

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil35439

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI