21.11.2024
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Oberverwaltungsgericht des Saarlandes Urteil05.01.2007

Keine Gültigkeit einer ausländischen Fahrerlaubnis im Inland nach Fahrer­laub­nis­ent­ziehungMedizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) erforderlich

Das Oberver­wal­tungs­gericht des Saarlandes hat die Berufung eines luxemburgischen Staats­an­ge­hörigen gegen eine Entscheidung des Verwal­tungs­ge­richts des Saarlandes zurückgewiesen, durch die sein Klagebegehren, von seiner luxemburgischen Fahrerlaubnis in Deutschland wieder Gebrauch machen zu dürfen, abgelehnt worden war.

Dem in Luxemburg wohnhaften Kläger war nach einer Trunken­heitsfahrt in Deutschland im Jahre 2004 die Fahrerlaubnis für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland gerichtlich entzogen worden. Nach Ablauf der verhängten Sperrfrist hatte der Kläger unter Berufung auf Bestimmungen des Europäischen Gemein­schafts­rechtes und hierzu ergangene Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs (vgl. EuGH, Urt. v. 29.04.2004 - C-476/01 -) bei der zuständigen Fahrer­laub­nis­behörde den Antrag gestellt, von seiner 1980 erworbenen und 1986 erweiterten luxemburgischen Fahrerlaubnis in Deutschland wieder Gebrauch machen zu dürfen. Eine von der Behörde geforderte medizinisch-psychologische Untersuchung verweigerte er.

Die ablehnende Entscheidung der Behörde wurde nunmehr auch in zweiter Instanz bestätigt. Für die Entscheidung des Oberver­wal­tungs­ge­richts war entscheidend, dass sich der Kläger nach Ablauf der Sperrfrist keiner Überprüfung seiner Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeuges unterzogen hat und daher den Nachweis schuldig geblieben ist, dass er die Fahreignung wiedererlangt hat. Der Kläger konnte sich auch nicht mit Erfolg darauf berufen, dass ihm nach Ablauf der Sperrfrist von den luxemburgischen Behörden "ein neuer Führerschein" ausgestellt wurde. Denn dabei hatte der Kläger nicht unter Ablegung einer Eignungsprüfung eine neue luxemburgische Fahrerlaubnis erworben, sondern nur ein neues Führer­schein­do­kument erhalten.

Siehe auch:

OLG Stuttgart, Urt. v. 15.01.2007: Führer­schein­tou­rismus - Fahren mit ausländischem Führerschein während einer in Deutschland verhängten Fahrer­laub­niss­perrfrist ist Fahren ohne Fahrerlaubnis

Quelle: ra-online, Pressemitteilung des OVG Saarland vom 05.02.2007

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