18.01.2025
Urteile, erschienen im Dezember 2024
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
48       1
49 2345678
50 9101112131415
51 16171819202122
52 23242526272829
1 3031     
Urteile, erschienen im Januar 2025
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
1   12345
2 6789101112
3 13141516171819
4 20212223242526
5 2728293031  
Unser Newsletter wird demnächst umgestellt...

Als Nachfolger des erfolgreichen Portals kostenlose-urteile.de werden wir demnächst auch dessen Newsletter übernehmen und unter dem Namen urteile.news weiter betreiben.

Solange können Sie sich noch über kostenlose-urteile.de bei unserem Newsletter anmelden. Er enthält trotz des Namens kostenlose-urteile.de alle neuen Urteilsmeldungen von urteile.news und verweist auch dahin.

Wir bitten für die Unannehmlichkeiten um ihr Verständnis.

> Anmeldung und weitere Informationen
18.01.2025  
Sie sehen einen Schreibtisch mit einem Tablet, einer Kaffeetasse und einem Urteil.

Dokument-Nr. 3099

Drucken
ergänzende Informationen

Thüringer Oberverwaltungsgericht Urteil25.09.2006

Thüringer Lernmit­tel­pau­schale für Schulbücher ist unwirksamBeteiligung stellt keine zulässige Sonderabgabe dar

Das Thüringer Oberver­wal­tungs­gericht hat die Erste Verordnung zur Änderung der Thüringer Lehr- und Lernmit­tel­ver­ordnung vom 4. Mai 2005 auf Antrag der Mutter eines Schülers für unwirksam erklärt. Mit dieser Verordnung wurden erstmals Eltern und volljährige Schüler mit einer "Lernmit­tel­pau­schale" an den Kosten der Lernmittel (vor allem Schulbücher) beteiligt.

Die Pauschale beträgt 22,50 Euro pro Schüler und Schuljahr an Grundschulen und 45,- Euro an weiterführenden Schulen. Die Verordnung sieht vor, dass die jeweiligen Schulleiter für die Vereinnahmung und Verwaltung der Mittel verantwortlich sind.

In der mündlichen Begründung der Entscheidung hat der Vorsitzende des 1. Senats ausgeführt, das für die Kosten­be­tei­ligung gewählte System sei finanz­ver­fas­sungs­rechtlich nicht haltbar. Die Kosten­be­tei­ligung stelle entgegen der Auffassung des Ministeriums keine zulässige Sonderabgabe dar, die unmittelbar den Schulen zukommen dürfe. Vielmehr handele es sich um eine Gebühr, die dem Landeshaushalt zufließen müsse. Sonderabgaben seien nur zulässig, wenn die zu finanzierende Aufgabe in die überwiegende Verantwortung des in Anspruch genommenen Teils der Bevölkerung - hier Eltern und volljährige Schüler - falle. Diese Voraussetzung liege hier nicht vor. Die Beschaffung und Bereitstellung der Lernmittel sei in Thüringen nach den gesetzlichen Bestimmunen eine überwiegend in die Verantwortung des Staates - und nicht der Eltern und volljährigen Schüler - fallende Aufgabe.

Die Entscheidung im Normen­kon­troll­ver­fahren ist allgemein verbindlich, sie gilt also nicht nur im Verhältnis zu denjenigen, die den Antrag gestellt haben.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung des OVG Thüringen vom 25.09.2006

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil3099

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI