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Thüringer Oberverwaltungsgericht Beschluss25.02.2008

Normen­kon­trol­lantrag der Gemeinde Großbreitenbach gegen Stromtrasse durch den Thüringer Wald ist unzulässig

Das Thüringer Oberver­wal­tungs­gericht hat einen Normen­kon­trol­lantrag der Gemeinde Großbreitenbach als unzulässig abgelehnt.

Mit ihrem Normen­kon­trol­lantrag hatte sich die Gemeinde gegen eine sog. landes­pla­ne­rische Beurteilung des Thüringer Landes­ver­wal­tungsamts gewandt, die das von der Vattenfall Europe Transmission GmbH geplante Vorhaben der Errichtung einer 380 KV-Leitung durch den Thüringer Wald zum Gegenstand hat.

Zur Begründung seiner Entscheidung hat der Senat im Wesentlichen ausgeführt, die angefochtene landes­pla­ne­rische Beurteilung sei keine unter­ge­setzliche Norm, die Gegenstand einer Normenkontrolle sein könne. Ihr fehle es an der dafür erforderlichen Außen­rechts­ver­bind­lichkeit. Die landes­pla­ne­rische Beurteilung stelle lediglich eine behördliche gutachterliche Äußerung dar, die als Vorfrage die raumordnerische Verträglichkeit des Vorhabens kläre. Entgegen der Auffassung der Antragstellerin würden durch eine landes­pla­ne­rische Beurteilung auch keine Ziele der Raumordnung festgelegt, an die gemeindliche Bauleitpläne anzupassen seien. Sie präge das Ergebnis einer gemeindlichen Planung nicht vor, sondern sei nur als einer von zahlreichen öffentlichen Belangen in der Abwägung zu berücksichtigen.

Die landes­pla­ne­rische Beurteilung sei erst im Rahmen des Verfahrens gerichtlich überprüfbar, in dem es um die Anfechtung eines Planfest­stel­lungs­be­schlusses gehe, der die Stromtrasse genehmige.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung des OVG Thüringen vom 12.03.2008

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