Bundesverwaltungsgericht Beschluss04.06.2008
Bundesverwaltungsgericht: Normenkontrollantrag der Gemeinde Großbreitenbach gegen Stromtrasse durch den Thüringer Wald unzulässig
Das Bundesverwaltungsgericht hat Beschwerde der Gemeinde Großbreitenbach gegen einen Beschluss des Thüringer Oberverwaltungsgerichts vom 25. Februar zurückgewiesen.
Das Thüringer Oberverwaltungsgericht hatte am 25. Februar 2008 einen Normenkontrollantrag der Gemeinde Großbreitenbach gegen eine sog. landesplanerische Beurteilung des Thüringer Landesverwaltungsamts als unzulässig abgelehnt.
Die von der Gemeinde angegriffene landesplanerische Beurteilung, die das von der Vattenfall Europe Transmission GmbH geplante Vorhaben der Errichtung einer 380 KV-Leitung durch den Thüringer Wald zum Gegenstand hat, stellt auch nach Meinung des Bundesverwaltungsgerichts eine bloße gutachtliche Äußerung ohne unmittelbare Rechtswirkung nach außen dar. Auch die von der Gemeinde erneut aufgeworfene Frage, ob eine landesplanerische Beurteilung ein Ziel der Raumordnung im Sinne des § 1 Abs. 4 BauGB darstellt (und insofern verbindlich sein könnte), ist nach Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts eindeutig zu verneinen.
Somit bleibt es dabei, dass die landesplanerische Beurteilung erst im Rahmen des Verfahrens gerichtlich überprüfbar ist, in dem es um die Anfechtung eines Planfeststellungsbeschlusses geht, der die Stromtrasse genehmigt.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 16.06.2008
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des OVG Thüringen vom 16.06.2008