15.11.2024
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Bundesverwaltungsgericht Beschluss04.06.2008

Bundes­ver­wal­tungs­gericht: Normen­kon­trol­lantrag der Gemeinde Großbreitenbach gegen Stromtrasse durch den Thüringer Wald unzulässig

Das Bundes­ver­wal­tungs­gericht hat Beschwerde der Gemeinde Großbreitenbach gegen einen Beschluss des Thüringer Oberver­wal­tungs­ge­richts vom 25. Februar zurückgewiesen.

Das Thüringer Oberver­wal­tungs­gericht hatte am 25. Februar 2008 einen Normen­kon­trol­lantrag der Gemeinde Großbreitenbach gegen eine sog. landes­pla­ne­rische Beurteilung des Thüringer Landes­ver­wal­tungsamts als unzulässig abgelehnt.

Die von der Gemeinde angegriffene landes­pla­ne­rische Beurteilung, die das von der Vattenfall Europe Transmission GmbH geplante Vorhaben der Errichtung einer 380 KV-Leitung durch den Thüringer Wald zum Gegenstand hat, stellt auch nach Meinung des Bundes­ver­wal­tungs­ge­richts eine bloße gutachtliche Äußerung ohne unmittelbare Rechtswirkung nach außen dar. Auch die von der Gemeinde erneut aufgeworfene Frage, ob eine landes­pla­ne­rische Beurteilung ein Ziel der Raumordnung im Sinne des § 1 Abs. 4 BauGB darstellt (und insofern verbindlich sein könnte), ist nach Auffassung des Bundes­ver­wal­tungs­ge­richts eindeutig zu verneinen.

Somit bleibt es dabei, dass die landes­pla­ne­rische Beurteilung erst im Rahmen des Verfahrens gerichtlich überprüfbar ist, in dem es um die Anfechtung eines Planfest­stel­lungs­be­schlusses geht, der die Stromtrasse genehmigt.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung des OVG Thüringen vom 16.06.2008

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