18.01.2025
Urteile, erschienen im Dezember 2024
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
48       1
49 2345678
50 9101112131415
51 16171819202122
52 23242526272829
1 3031     
Urteile, erschienen im Januar 2025
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
1   12345
2 6789101112
3 13141516171819
4 20212223242526
5 2728293031  
Unser Newsletter wird demnächst umgestellt...

Als Nachfolger des erfolgreichen Portals kostenlose-urteile.de werden wir demnächst auch dessen Newsletter übernehmen und unter dem Namen urteile.news weiter betreiben.

Solange können Sie sich noch über kostenlose-urteile.de bei unserem Newsletter anmelden. Er enthält trotz des Namens kostenlose-urteile.de alle neuen Urteilsmeldungen von urteile.news und verweist auch dahin.

Wir bitten für die Unannehmlichkeiten um ihr Verständnis.

> Anmeldung und weitere Informationen
18.01.2025  
Sie sehen eine Reihe mit gelben Aktenordnern, die mit Barcodes markiert sind.

Dokument-Nr. 10028

Drucken
Beschluss30.07.2010Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein4 MB 43/10
Vorinstanz:
  • Verwaltungsgericht Schleswig, Beschluss29.07.2010, 3 B 108/10
ergänzende Informationen

Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein Beschluss30.07.2010

DB-Sonderzug: Fußballfans dürfen keine Getränkedosen mit auf die Reise nehmenGericht bestätigt Gefah­re­n­ab­wehr­ver­fügung gegen „harte“ Wurfobjekte

Die Fußballfans von „Hansa Rostock“ dürfen in den DB-Sonderzug zum Spiel gegen den „FC Rot-Weiß Erfurt“ am Sonntag, den 1. August 2010, Getränke weder in Glasflaschen noch in Getränkedosen mitnehmen. Der Sofortvollzug eines entsprechenden Verbots der Bundes­po­li­zei­di­rektion in Bad Bramstedt wurde vom Oberver­wal­tungs­gericht Schleswig bestätigt.

Das Verwal­tungs­gericht hatte die polizeiliche Einschätzung, dass „Getränkedosen als Waffen, insbesondere als Wurfgeschosse eingesetzt werden“ könnten, in erster Instanz unbeanstandet gelassen. Im Rahmen einer Inter­es­se­n­ab­wägung wies es darauf hin, dass das öffentliche Interesse an einer effektiven Gefahrenabwehr vorrangig sei, zumal die Möglichkeit bestünde, statt der Getränkedosen Plastikflaschen mitzunehmen.

Mitführen von Flaschen darf aufgrund der Gefahr ernster Verletzungs- und Eskala­ti­o­ns­ge­fahren durch gewaltbereite Fans vorsorglich verboten werden

Die Beschwerde gegen diese Entscheidung hat das Oberver­wal­tungs­gericht in Schleswig zurückgewiesen: Da mit der Teilnahme von bis zu 250 so genannten „Problemfans“ zu rechnen sei, dürfe die Polizei angesichts der in der Vergangenheit beobachteten Vielfalt verwendeter „Wurfobjekte“ (Flaschen, Steine, pyrotechnische Erzeugnisse, Brandsätze, zerbrochene Gehwegplatten, Stühle) auch vorsorglich das Mitführen solcher Gegenstände ausschließen, die für den Fall der Verwendung durch gewaltbereite Fans zu ernsten Verletzungs- und Eskala­ti­o­ns­ge­fahren führen könnten. Sogar Plastikflaschen könnten verboten werden, sofern diese ernsthafte Verlet­zungs­ge­fahren verursachten.

Das polizeiliche Verbot ist mit diesen Entscheidungen sofort vollziehbar und damit für die Fahrt im Sonderzug nach Erfurt verbindlich.

Quelle: ra-online, Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Beschluss10028

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI